Zwischen Neckar und Alb
Jedes Jahr soll ein Hund weg

Rechtsstreit Die Morgenthalers aus Aichtal sollen sich auf Geheiß des Esslinger Landratsamtes von vier ihrer sieben Hunde trennen. Das Ehepaar hat Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt. Von Barbara Gosson

Im Oktober hatten die Eheleute Jenny und Tanja Morgenthaler aus Aichtal und ihre sieben Hunde bundesweit für Aufsehen gesorgt: Das Esslinger Landratsamt ist der Auffassung, dass so viele Hunde nicht in einem Wohngebiet gehalten werden dürfen. Inzwischen liegt der endgültige Bescheid vor: Die Morgenthalers sollen sich jedes Jahr von einem Hund trennen, bis nur noch drei da sind.

Bürgermeister unterstützt Widerspruch

Diese Entscheidung wollen die Morgenthalers nicht akzeptieren: „Man gibt ja auch kein Kind ab“, sagen sie und haben über ihren Anwalt sofort Widerspruch eingelegt. Dabei bekommen sie inzwischen sogar Unterstützung von Bürgermeister Sebastian Kurz, der die beiden besucht und zu einer Klage geraten habe. In den sozialen Netzwerken und aus der Nachbarschaft gebe es viel Zuspruch für die beiden und ihre Patchwork-Hundefamilie.

Tanja Morgenthaler hatte vier Hunde. Als ihre Frau zu ihr zog, brachte sie drei weitere Hunde mit in die Ehe. Zusammen leben alle in einer 115-Quadratmeter-Eigentumswohnung mit Garten. Das missfiel einem Nachbarn, mit dem es seit ihrem Einzug 2019 auch noch andere Schwierigkeiten gebe, so Tanja Morgenthaler. Er beschwerte sich beim Bauverwaltungsamt des Landratsamtes, das die Auffassung vertritt, dass so viele Hunde für ein Wohngebiet nicht verträglich sind.

Nach etlichen Briefwechseln und Stellungnahmen ist nun der endgültige Bescheid aus Esslingen da. Die Nutzung der Wohnung für mehr als drei Hunde wird zum 1. Januar untersagt. Konkret bedeutet das, dass nicht mehr als drei Hunde in der Wohnung gehalten werden dürfen, dass nie mehr als drei Hunde zugleich in den Garten können und dass jedes Jahr ein Hund weg soll, bis nur noch drei da sind. Das sei ein Entgegenkommen, so das Landratsamt in seiner ausführlichen Begründung, warum die Hundehaltung sich nicht mit dem Charakter eines allgemeinen Wohngebietes vertrage.

Paar fordert Bestandsschutz

Die Morgenthalers finden das absurd. Würden in der zweiten Wohnung im Haus auch drei Hunde gehalten, wäre das baurechtlich in Ordnung und es gäbe völlig legal sechs Hunde auf dem Grundstück. Die beiden wünschen sich nur Bestandsschutz und würden keinen neuen Hund anschaffen, wenn einer stirbt. Nur Hunde abzugeben, kommt für sie nicht in Frage.

Die Morgenthalers verweisen immer wieder darauf, dass ihre drei Bearded Collies, drei Mischlinge und der Schäferhund besonders gut erzogen sind. Tanja Morgenthaler hat einen Hundetrainerschein, drei der Hunde haben eine Suchhundausbildung, einer davon zusätzlich eine Begleithundprüfung, die auch noch ein weiterer Hund hat. Kennengelernt haben sich die beiden Frauen übrigens auf dem Hundetrainingsplatz.

Niemand außer einem Nachbarn habe etwas gegen ihre Hundehaltung, auch nicht die andere Partei im Haus. Das Veterinäramt habe sich die Hundehaltung bereits angeschaut und keine Einwände gehabt.

Zudem arbeite der Beschwerdeführer mit falschen Angaben, wenn er behaupte, die Hunde seien von frühmorgens bis spätabends bellend im Garten: „Wir lassen unsere Hunde kaum in den Garten, er ist sehr gepflegt und war teuer“, sagt Tanja Morgenthaler. Notfalls möchte sie das mit Aufnahmen von Überwachungskameras vor Gericht belegen.

Alleine die Auflage, dass nicht mehr als drei Hunde zugleich in den Garten dürfen, bringt schon Umstände mit sich. Wenn die Hunde schmutzig vom Spaziergang zurück kommen und sauber gemacht werden sollen, bevor sie in die Wohnung dürfen, muss immer eine mit den Hunden warten, bis diese in den Garten können.

Woanders neu anzufangen wäre mit hohen finanziellen Verlusten verbunden, sagen die beiden: „Und wer weiß, was wir anderswo für Nachbarn haben werden?“

Die beiden möchten um ihre Hunde kämpfen: „Wir wollen nicht eingeschränkt werden in unserem Eigentum, sagen sie. Das Landratsamt möchte zu dem laufenden Verfahren keine Stellung nehmen.