Zwischen Neckar und Alb
Jugendamt bietet Alleinerziehenden Beistandschaft

Sorgerecht Alleinerziehende Eltern können beim Landratsamt Esslingen eine Beistandschaft einrichten lassen. 

Kreis. Eltern sind ihren Kindern gegenüber grundsätzlich zu Unterhalt verpflichtet. Dabei spielt es weder eine Rolle, ob das Kind ehelich oder unehelich ist noch, ob sich die Eltern das Sorgerecht teilen oder nicht. Alleinerziehende haben die Möglichkeit, beim Jugendamt eine sogenannte Beistandschaft einrichten zu lassen. Der Begriff Beistandschaft bezeichnet eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung für Kinder und Jugendliche. Dabei handelt es sich um ein kostenfreies Angebot des Jugendamts, insbesondere alleinerziehende Elternteile bei der Feststellung der Vaterschaft zu unterstützen und beizustehen, wenn Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden.

Das Jugendamt als Beistand kann das Kind auch in Unterhaltsverfahren vor Gericht rechtlich vertreten und den betroffenen Elternteil damit entlasten. Die Beistandschaft endet spätestens mit der Volljährigkeit des Kindes. Über das 18. Lebensjahr hinaus können sich die jungen Erwachsenen selbst beim Jugendamt über Unterhaltsansprüche beraten und diese auch berechnen lassen. Diese Beratungsmöglichkeit besteht bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.pm

Weitere Informationen gibt es beim Jugendamt des Landratsamts Esslingen unter der Nummer 07 11/3 90  24 83 23 oder per E-Mail an jugendamt@LRA-ES.de