Wendlingen. Am 9. April wurde in in einem Streit unter Jugendlichen in der Wendlinger Innenstadt ein 16-jähriger Schüler durch Messerstiche schwer verletzt. Jetzt sitzt der 15-jährige mutmaßliche Messerstecher auf der Anklagebank der 3. Großen Jugendstrafkammer am Stuttgarter Landgericht. Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag.
Das Verfahren, das auf insgesamt elf Verhandlungstage terminiert ist, findet aufgrund des zur Tatzeit jugendlichen Alters des Beschuldigten und des Opfers nichtöffentlich statt.
An jenem Samstag war es in der Nähe eines Wendlinger Lebensmittelmarkts in der Albstraße zu einem Streit zwischen mehreren Jugendlichen gekommen. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft will ermittelt haben, dass der Angeklagte und sein Opfer jeweils einer rivalisierenden Jugendgruppe angehören. In diesem Zusammenhang wurden auch dem jetzt durch die Messerstiche schwerverletzten 16-Jährigen zwei Fälle der gefährlichen Körperverletzung vorgeworfen. Der 16-Jährige soll einem 13-Jährigen mit einem Teleskopschlagstock auf den Kopf geschlagen haben. Ein weiterer 16-Jähriger aus Oberboihingen steht ebenfalls im Verdacht, in Köngen gegen wehrlose jüngere Jugendliche eingeschlagen zu haben. Die beiden 16-Jährigen und ein weiterer 17-Jähriger aus der Jugendgruppe sind daraufhin festgenommen und in eine Jugendeinrichtung untergebracht worden. Heute jedoch befinden sich alle Beteiligten wieder auf freiem Fuß.
Aufwendige Beweisaufnahme
Die wirklichen Gründe, warum der beschuldigte 15-Jährige an jenem 9. April zum Messer griff und dem 16-Jährigen lebensgefährliche Verletzungen zufügte, werden die Richter der Jugendstrafkammer in der Beweisaufnahme in den kommenden Verhandlungswochen zu klären haben. Laut Anklage soll der 15-Jährige ohne ersichtlichen Grund mit dem Messer auf das Opfer eingestochen haben. Der 16-Jährige musste aufgrund schwerer innerer Verletzungen mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik gebracht werden. Ärzte hatten bei ihm zunächst Lebensgefahr diagnostiziert. Auch der rechtsmedizinische Sachverständige sah die Messerstiche als geeignet, den Tod des Jugendlichen billigend in Kauf genommen zu haben. Daraus formulierte die Staatsanwaltschaft auch den Tatbestand des versuchten Totschlags und einer gefährlichen Körperverletzung.
In dem Prozess wird geklärt werden, ob tatsächlich ein versuchtes Tötungsdelikt vorliegt. Sollte das Gericht aber zum Ergebnis kommen, dass die Messerstiche kein versuchter Totschlag waren, könnte der Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe davon kommen. Bernd Winckler