Verkehr
K 1250: Umleitungsverkehr bei Bissingen sorgt für wenig Begeisterung

Die K 1250 zwischen Bissingen und Weilheim wird saniert. Von Pkw bis Bus rollt aktuell alles über Feldwege.

Auf der Umleitungsstrecke zwischen Weilheim und Bissingen herrscht aktuell ein hohes Verkehrsaufkommen, das unter anderem in der Seegemeinde landet. Foto: pr

Bissingen. Die Kreisstraße 1250 in Richtung Weilheim wird seit 7. April zwischen dem Kreisverkehr bei Bissingen und dem Weilheimer Ortsteil Egelsberg saniert. Die Strecke ist 2,2 Kilometer lang, insgesamt acht Wochen sind für die Arbeiten in zwei Bauabschnitten angesetzt. Der erste reicht vom Abzweig der Ochsenwanger Steige bis zur Einmündung Weilheim, Ortsteil Egelsberg.  Anschließend wird der Abschnitt vom Kreisverkehr bei Bissingen bis zum Abzweig Ochsenwanger Steige saniert. Für den Verkehr – rund 13.000 Fahrzeuge sind pro Tag auf der K 1250 unterwegs – bedeutet das Umwege. Eine aktuelle Beschilderung (Foto) im Bereich Untere Straße/K 1250 Ochsenwanger Steige in Bissingen als auch in Weilheim im Bereich Weinsteige sorgt in der Bevölkerung für Fragezeichen, wer hier tatsächlich durchfahrtsberechtigt ist, und für Unmut aufgrund eines hohen Verkehrsaufkommens zwischen und anschließend in den beiden Kommunen.

Denn die derzeit ausgeschilderte Umfahrung der Baustelle leitet von Weilheim kommend über einen Feldweg vorbei am Aspen- und Federhof und der Anlage des Kleintierzuchtvereins Bissingen weiter in die Seegemeinde. 

Das zuständige Straßenbauamt des Esslinger Landratsamts erklärt zur Bedeutung der Schilder: Die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Weilheim und Bissingen ist auf Fahrzeuge bis zwei Tonnen begrenzt. Dennoch sei diese für den landwirtschaftlichen und den Anliegerverkehr zu den Grundstücken frei. Damit der Linienverkehr zwischen Weilheim und Bissingen verkehren kann, sei dieser aktuell ebenfalls vom Verbot ausgenommen. Die Alternative wäre die vollständige Sperrung der Straße für jeglichen Verkehr. In der Folge müsste der Linienverkehr eine entsprechende Umleitung fahren. „Unerlaubter Schleichverkehr kann grundsätzlich nur durch eine entsprechende Überwachung reduziert werden. Diese obliegt nicht dem Landratsamt“, heißt es seitens des Straßenbauamts.

Die Maßnahme sei mit den zuständigen Verkehrsbehörden und Gemeinden im Vorfeld abgestimmt worden. Diese Regelung bleibe bis zum voraussichtlichen Abschluss des ersten Bauabschnitts am Freitag, 2. Mai, bestehen.