Am 22. März wählen die Katholiken ab 16 Jahren ihre Kirchengemeinderäte. In den katholisch-muttersprachlichen Gemeinden, im Landkreis Esslingen gibt es davon jeweils vier italienische und kroatische, heißen sie Pastoralräte. Dabei brauchen die Katholiken anscheinend weder Frauen- noch Männerquote: Bei der letzten Wahl im Jahr 2015 wurden im Dekanat 52 Prozent Frauen gewählt, 43 Prozent der Gewählten Vorsitzenden sind Frauen. Dafür gibt es aber 2020 erstmals eine Art Jugendquote: Ziel ist, dass in jedem Gremium zwei Vertreter bis zu 27 Jahren sitzen. „Viele junge Erwachsene denken sehr politisch“, sagt die Dekanatsreferentin Simone Jäger. Doch es gebe Rückmeldungen aus den Gemeinden, dass junge Kandidaten nicht so einfach zu finden zu seien.
Für diese Wahl gilt erstmals die neue Kirchengemeindeordnung. Aus dem „Zweiten Vorsitzenden“ der Kirchengemeinde ist der „Gewählte Vorsitzende“ geworden, der gemeinsam mit dem Pfarrer, dem Vorsitzenden kraft Amtes, auf Augenhöhe eine Doppelspitze bildet. Das soll nun auch der Name ausdrücken. Auch die Aufgaben des Gremiums wurden neu formuliert, es soll nun auch strategisch denken und sich um die Kirchenentwicklung kümmern. „Er soll nicht nur den Betrieb verwalten“, sagt Dekan Paul Magino. „Er soll auch überlegen, was man Altes lassen und Neues anfangen soll.“ Für Jäger ist die Tendenz klar: „Es geht hinein in den Sozialraum, rein in die Quartiersentwicklung. Es gibt den Trend, in der Stadt zu wirken.“
In der Diözese Rottenburg-Stuttgart liegt das Haushaltsrecht der Kirchengemeinde beim Kirchengemeinderat, auf Diözesanebene beim Diözesanrat. „Dieses ‚Rottenburger Modell‘ ist weltweit einmalig“, sagt Magino. Sei einem Kirchengemeinderat die Kirchenmusik sehr wichtig, könne das Gremium, sofern die Finanzen der Gemeinde es erlauben, dafür eine eigene Stelle schaffen. Es könne auch einen Jugendreferenten anstellen. So sei sich der Kirchengemeinderat sicher, dass sein Anliegen nicht an einem anderen Gremium scheitere, dass ihm sage, dafür gebe es kein Geld.
Was ebenfalls neu ist: Die Vorsitzenden der Sachausschüsse sind nun ständiges Mitglied im Kirchengemeinderat, wenn auch ohne Stimmrecht. Diese Vorsitzenden müssen nicht zwingend katholisch sein. Bis zu 40 Prozent der Kirchengemeinderäte dürfen sogar in einer anderen Kirchengemeinde wohnen, auch Wiederverheiratete und Menschen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen dürfen katholische Kirchengemeinderäte werden.
Bis 2. Februar anmelden
Kandidaten können sich bis zum 2. Februar im Pfarramt melden. Gibt es bis dahin nicht genügend Kandidaten, wird eine Nachfrist eingeräumt. Manche Gemeinden bekommen nur genau die nötigen Kandidaten zusammen, dann gibt es eine reine Bestätigungswahl. Manche schaffen aber auch das nicht: Bei den vergangenen Wahlen war das im Landkreis bei sechs von 32 deutschsprachigen und zwei von acht muttersprachlichen Gemeinden der Fall. Dann wird ein Vertretungsgremium eingesetzt, in der Regel der bisherige Kirchengemeinderat. Die Wahl muss dann innerhalb eines Jahres nachgeholt werden. „Es wurde schon überlegt, die Legislaturperiode von fünf Jahren zu verkürzen“, sagt die Dekanatsreferentin Barbara Strifler. „Aber viele Themen sind komplex, da muss sich jemand zuerst einarbeiten.“ Mit etwa zehn Sitzungen im Jahr muss ein Kandidat rechnen, in kleineren Gemeinden etwas weniger. Wer vom Kirchengemeinderat in den Dekanatsrat und vielleicht sogar von dort weiter in den Diözesanrat entsendet wird, auf den wartet natürlich noch etwas mehr Arbeit. Er werde aber eines erfahren, da sind sich der Dekan, sein Stellvertreter und die beiden Dekanatsreferentinnen völlig einig: Es gebe viel Spielraum. Viel mehr, als manche Leute den Katholiken zutrauen würden.