Esslingen. Die Angelegenheit hat hohe Wellen geschlagen und alle Beteiligten viel Schweiß gekostet. Doch nun steht die Entscheidung des Amtsgerichts Esslingen fest: Die Klage eines 72-Jährigen auf Einrichtung eines speziellen Saunaangebots nur für Männer im Merkel’schen Schwimmbad in Esslingen ist abgewiesen worden. Wie Andreas Arndt, Direktor des Amtsgerichts mitteilt, hat Richterin Jenny Götz am Montag das Urteil verkündet. Zur Begründung wollte sich der Jurist noch nicht äußern. Das solle erst geschehen, „wenn die beteiligten Parteien Kenntnis von der Entscheidung erhalten haben“. Das Urteil werde dem Kläger und dessen Anwalt zugestellt, und sobald das „Empfangsbekenntnis“ des Anwalts vorliege, werde er die Hintergründe der nun gefällten Entscheidung erläutern. Andreas Arndt teilt aber bereits mit, dass der Kläger einen Monat lang Zeit hat, um Berufung gegen die nun getroffene Entscheidung einzulegen. Die Berufung müsse beim Amtsgericht Esslingen eingelegt werden, die Entscheidung darüber fällt aber das Landgericht Stuttgart als nächsthöhere Instanz.
Zur Vorgeschichte: Ein 72-jähriger Mann aus Esslingen war ein regelmäßiger Gast im Merkel’schen Schwimmbad gewesen und hatte gerne die dortigen separaten Saunatermine nur für Männer unter Ausschluss von Frauen genutzt und genossen. Doch 2005 eröffneten die Stadtwerke Esslingen (SWE) die neu gestaltete Saunalandschaft und cancelte das bisher gebotene Alleinschwitzen für die Herren. Es gibt dort zwar die Möglichkeit des geschlechtergemischten Saunierens und auch einen Extra-Termin nur für Damen, aber die männlichen Exklusivzeiten sind vorbei.
Das wollte dem 72-Jährigen gar nicht gefallen. Er musste nun das Bad in Nürtingen nutzen, denn dort gibt es noch separate Saunatermine für Männer. Mit diesem Zustand und dem Ausweichen auf die Hölderlinstadt wollte sich der Kläger aber nicht abfinden: „Ich fühle mich vom Geschlecht her diskriminiert“, erklärte er im Januar. Er sei rechtsschutzversichert und bereit, die Angelegenheit „bis vors Europäische Gericht“ durchzuziehen.
Die SWE als Badbetreiberin hatten zu Jahresbeginn erklärt, dass die Einrichtung einer Frauensauna wirtschaftlich gesehen attraktiver sei und die Intimsphäre der Frauen besonders geschützt werden müsse. Man bestreite nicht dass sich auch Männer in ihrer Intimsphäre gestört fühlen könnten, doch Frauen seien generell gefährdeter. Schutzbedürfnisse könnten auch einseitig berücksichtigt werden. Der 72-Jährige verweist auf die gesetzlich garantierte Gleichberechtigung von Mann und Frau „beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen“. Simone Weiß