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Kein Zuschuss für Treppe und Steg

Sanierung Stadt Kirchheim muss für Planungsarbeiten an der Alleen­schule einen europaweiten Wettbewerb ausschreiben.

Kirchheim. Der Brandschutz an der Alleenschule brennt der Stadt Kirchheim als Schulträger auf den Nägeln: Fluchttreppe und Steg müssen dem Neubau so schnell wie möglich hinzugefügt werden. Würde die Stadt mit diesen Arbeiten noch warten, bis sie dafür einen Zuschussantrag stellen kann, müsste die untere Baurechtsbehörde die Nutzung dieses Gebäudeteils untersagen.

Der Schulbetrieb wäre in Gefahr

Was das konkret bedeuten würde, erläuterte Hochbauamtsleiterin Birgit Spann im Ausschuss für Bildung, Soziales und Bürgerdienste (BSB): „Wir können den Betrieb der Schule im zweiten Obergeschoss und in Teilen des ersten Obergeschosses nicht gewährleisten, wenn wir mit Treppe und Steg nicht sofort und ohne Zuschuss beginnen.“

Für die weiteren Arbeiten, die an der Alleenschule anstehen, sind dagegen Zuschüsse möglich. Aber die Stadt Kirchheim sieht sich hier mit verschärften gesetzlichen Rahmenbedingungen konfrontiert: Es geht um zusätzliche Arbeiten für den Brandschutz, die etwas weniger dringlich sind, um die Digitalisierung an der Schule sowie um die Sanierung der NWT-Räume. Obwohl diese drei Punkte nicht in einem direkten Zusammenhang stehen, müssen die Planungsaufgaben gemeinsam betrachtet werden. Weil dann aber die Gesamtsumme für die Honorare die Grenze von 221 000 Euro übersteigt, muss die Stadt die Planungsleistungen nicht nur europaweit ausschreiben, sondern auch noch zwingend in ein zweistufiges Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb einsteigen.

Der Ausschuss hatte nun für diesen Wettbewerb die entsprechenden Kriterien und Gewichtungen festzulegen sowie eine überplanmäßige Ausgabe von 20 000 Euro für das Verfahren zu genehmigen. Die Nachhaltigkeit, nach der die Grünen in der Ausschusssitzung fragten, sei für die Vergabe der Planungsarbeiten kein Kriterium, sagten Oberbürgermeisterin Angelika Matt-Heidecker sowie Christine Ulmer, die Leiterin der Stabsstelle Bauverwaltung: „Bevor es um Nachhaltigkeit gehen kann, muss ja erst einmal eine Planung vorliegen.“ Nachhaltigkeit werde also erst dann zum Thema, wenn einzelne Gewerke zu vergeben sind.

Dass das Honorarangebot eines Wettbewerbsteilnehmers für den späteren Zuschlag nur zu zehn Prozent gewichtet werden soll, erklärte Christine Ulmer unter Verweis auf die geltende Gebührenordnung: „Die lässt da gar nicht so viel Spielraum zu.“ Das konkrete Honorar spielt also keine allzu große Rolle bei der Auswahl des Planers. Es liegt in diesem Fall bei 20 bis 22 Prozent der Gesamtkosten. Diese wiederum sollen sich an der Alleenschule auf rund 1,2 Millionen Euro belaufen.

Dass Steg und Fluchttreppe kein Bestandteil des Wettbewerbs sein konnten, zeigt ein Blick auf den Terminplan: Ende Oktober will die Stadt den Planungsauftrag bekanntmachen. Mit einer Vergabe rechnet sie für Ende April 2020. Die Vergabe einzelner Gewerke liegt in noch weiterer Ferne. Bei den Sofortmaßnahmen musste es schneller gehen: Sie sollen noch 2019 beginnen. Andreas Volz