Insgesamt drei Sitzungen hat es gebraucht, bis der Holzmadener Gemeinderat eine Entscheidung getroffen hat, mit der nun alle zufrieden sind. Es geht schließlich um das größte Projekt der kommenden Jahre, sowohl finanziell als auch emotional. Der altehrwürdige Kindergarten Seestraße soll einem Neubau weichen, voraussichtlich mit vier Gruppen. Dafür wird die 2380-Einwohner-Gemeinde rund fünf Millionen Euro in die Hand nehmen.
„Bei einem Gesamtvolumen in dieser Größenordnung muss es uns das wert sein.
Bürgermeister Florian Schepp über das Vergabeverfahren mit Lösungsvorschlägen
In der Januar-Sitzung war man im Gremium übereingekommen, die Entscheidung über das Vergabeverfahren nun zu entscheiden. And the winner is: ein Generalplaner mit Lösungsvorschlag. Konkret bedeutet das, dass die Gemeinde mithilfe des Büros Ernst2 (Ernst Quadrat) einen Architekten auswählt, der dann auch als Generalplaner fungiert.
„Mit Lösungsvorschlag“ heißt, dass die Auswahl nach Vorschlägen stattfindet, die Bewerber also ein Konzept für den Kindergarten mitbringen. Zwar kostet das pro Vorschlag 20 bis 30.000 Euro, und da man drei Vorschläge für die Endauswahl haben möchte, wären das dann 60 bis 90.000 Euro. Aber: „Bei einem Gesamtvolumen in dieser Größenordnung muss es uns das wert sein, um wirklich gute Ideen umsetzen zu können“, sagt Bürgermeister Florian Schepp. Die „Größenordnung“ wird bei dem Projekt zwischen fünf und sechs Millionen Euro liegen, umso mehr legen Verwaltung und Gemeinderat Wert darauf, das Bestmögliche rauszuholen. Sie macht es auch erforderlich, ein ausführliches Verfahren für die Auswahl der Planungsleistungen aufzustellen. Das schreibt das Verwaltungsrecht vor. „Ab einer erwarteten Planungsleistung über 221.000 Euro“, erklärt Florian Schepp. Diesen Schwellenwert werde man bei dem Umfang übertreffen.
Das Verfahren organisieren wird nun Ernst2. Das Büro wird in den kommenden vier bis sechs Wochen in Absprache mit Verwaltung und Gemeinderat die Kriterien für den Wettbewerb ausarbeiten, mit dem das Architektur- und Planungsbüro ausgewählt wird. Dann folgt die öffentliche Ausschreibung, dann die Auswahl. Bis Ende des Jahres soll der Prozess abgeschlossen sein, sodass 2026 die konkrete Planung beginnen kann.
„Dann werden die Planer die Gewerke ausschreiben“, erklärt Florian Schepp. Der erste wichtige Schritt ist nun getan, und er ist einstimmig erfolgt: Der Gemeinderat entschied sich ohne Gegenstimme für das Verfahren.
Betreuung wird aufgestockt
Ein anderes Thema, das für gute Stimmung in dieser Gemeinderatssitzung sorgte, war die Kernzeitbetreuung an der Grundschule in Holzmaden. Was vor vier Jahren mit ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen begann, mit einem Randzeitangebot von einer Stunde am Tag für zehn bis 15 Kinder, ist ordentlich gewachsen. „Wir haben das Angebot konsequent ausgebaut und bieten aktuell Betreuung für bis zu 52 Kinder. 30 bis 35 bleiben zum Essen“, freut sich Florian Schepp. Das lässt sich die Gemeinde auch einiges kosten: Für die Betreuung sind mittlerweile vier Fachkräfte zuständig, darunter Leiterin Heike Kazmaier mit einer Vollzeitstelle, drei Teilzeitstellen und ein FSJler.
Nun soll das Angebot ab dem Schuljahr 2025/26 noch ausgebaut werden. Statt zwei Mal nachmittags soll die Kernzeitbetreuung künftig von Montag bis Donnerstag bis 16.30 Uhr angeboten werden, inklusive Mittagessen. Das wird in der Mensa eingenommen, die im Vereinszimmer untergebracht wird, die Betreuung an sich findet in den Räumen der ehemaligen Offenen Jugendarbeit (OJA) und der Bücherei statt, die wiederum in den Keller gezogen ist. Mit dem in der Region ansässigen Caterer für das Mittagessen habe man ebenfalls einen Glücksgriff getan, sagt der Bürgermeister. „Manche Kinder meldeten zurück, sie würden gerne in der Soße baden“, erzählt er. Ein besseres Urteil aus Kindermund ist wohl kaum möglich.
Holzmaden hat bis auf den Freitag die Woche abgedeckt und befindet sich auf dem richtigen Weg, muss aber noch ein paar Schritte gehen. Denn: Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht für Eltern ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung an der Grundschule für fünf Tage pro Woche zu jeweils acht Stunden, bei einer Schließzeit von maximal vier Wochen.

