Landgericht
Kinderpornos auf Smartphones der Angeklagten gefunden

Fünf Männer stehen vor Gericht, weil sie am Angriff auf den Handgranatenwerfer von Altbach beteiligt gewesen sein sollen – es gibt neue Vorwürfe.

Spurensicherung nach dem Angriff auf dem Altbacher Friedhof. Foto: 7aktuell.de, Kevin Lermer

Altbach. Die Vorwürfe sind ähnlich, die Anklage ist neu: Wieder sitzen fünf junge Männer im Stuttgarter Landgericht, weil sie vor nun bald zwei Jahren auf dem Altbacher Friedhof an einer gefährlichen Attacke beteiligt gewesen sein sollen. Die Staatsanwaltschaft ist bei ihren Ermittlungen zu dem Ergebnis gekommen, die fünf seien dabei gewesen, als ein wütender Mob auf den Angreifer losging, der eine Handgranate auf den Friedhof geworfen hatte.

Im Zuge der Ermittlungen kamen noch weitere Vorwürfe ans Licht, die man so im Zusammenhang mit den gewaltbereiten multi­ethnischen Gruppierungen in der Region noch nicht gehört hatte: Die Polizei, die bei einem solchen Tatverdacht alles durchsucht, fand verbotene Bilder auf den Handys zweier junger Männer. Sie hatten je zwei bis drei kinderpornografische Bilder und Filme auf ihren Smartphones. Mit Kindern, die zwischen vier und sechs Jahre alt sein sollen. Bei einem muskulösen jungen Mann aus Kirchheim fanden sie verbotene Dopingmittel – Ampullen mit Testosteron. Diese Punkte wurden ebenfalls angeklagt.

Die Tat, die im Zentrum steht, trug sich Anfang Juni 2023 zu. Zu jener Zeit kristallisierte sich immer deutlicher heraus, dass es die Polizei bei einer Serie von Schießereien mit zwei rivalisieren­den und gewaltbereiten Gruppen zu tun hat. Als multiethnische Gruppierungen junger, zum Teil auch perspektivloser Männer wurden sie grob definiert, weil das der Kern ihrer Gemeinsamkeiten ist. Sie lassen sich geografisch einordnen: Die einen bewegen sich auf der Schiene Zuffenhausen – Göppingen – Schorndorf, die anderen auf der Achse Ludwigsburg – Esslingen – Plochingen.

Auf dem Altbacher Friedhof sollte an jenem Tag ein 20-jähriger Mann beigesetzt werden, der den Esslingern zugerechnet wurde. Ein damals 22-jähriger Mann aus Hattenhofen im Kreis Göppingen soll ein Blutbad anrichten: Er wirft eine Handgranate auf den Friedhof. Weil sie ihm aus der Hand gleitet und an einem Baum abprallt, statt mitten unter den 300 bis 400 Beerdigungsgästen zu landen, werden zwar mehrere Personen verletzt, das ganz große Blutvergießen aber bleibt aus.

Das mindert die Wut der Angegriffenen nicht. Ein „Mob“ tut sich zusammen und rennt dem Flüch­tenden hinterher. Unter den Gäs­ten gehören viele zur Gruppierung Ludwigsburg – Esslingen. Als der Mann in ein Taxi mit Göppinger Kennzeichen steigt, ist ihnen klar, so die Anklage: Er gehört offenbar zur verfeindeten Clique.

Dann geht die Gruppe auf ihn los. Von den fünf Männern soll einer ihn auf der Beifahrerseite des Taxis herausgezogen haben. Noch als er im Taxi saß, soll er ihn geschlagen und „massiv“ angegangen haben, so die Anklage. Bei jedem der vier weiteren Angeklagten geht die Staatsanwaltschaft von einem Schlag oder Tritt aus. Auch als der Mann schon bewusstlos am Boden liegt, geht der Angriff weiter. Selbst die Versorgung durch Sanitäter ist nicht möglich. Erst als ein Polizist mit Tränengasspray und gezogener Waffe vor ihnen steht, weicht die Menge zurück. Der angegriffene Attentäter schwebte tagelang in Lebensgefahr. Er wurde bereits zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt.

Versuchter Totschlag

Die Anklage lautet auf gemeinschaftlich begangenen versuchten Totschlag. Die Männer im ­Alter von 21 bis 24 Jahren hätten in Kauf genommen, dass der Mann zu Tode geprügelt hätte werden können.

Für das aktuelle Verfahren hat das Landgericht insgesamt elf Verhandlungstermine bis Ende Juli angesetzt. Zunächst soll es um die Vorwürfe der Kinderporno­grafie gegen zwei der jungen Männer und den Besitz der verbotenen Dopingmittel gegen einen von ihnen gehen. Im Juli, so kündete der Vorsitzende Richter Hans-Peter Schöttler an, werde sich das Gericht dann um die Vorwürfe der Gewalttaten kümmern.

Das Verfahren wird am Montag, 26. Mai, fortgesetzt.