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Klage gegen Fluglärm wird im Juni verhandelt

Verkehr Sechs Kommunen gehen vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gegen die neue Route vor.

Kreis. Der Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim für die Feststellungsklage gegen die Festlegung der neuen Abflugroute steht fest. Am 11. Juni, 10 Uhr, werden die Klagen der neu betroffenen Kommunen gegen die Bundesrepublik Deutschland im Dienstgebäude des VGH verhandelt.

Neben der Stadt Nürtingen, die das Klageverfahren federführend auf den Weg gebracht hat, sind die Klagen der Gemeinden Denkendorf, Neuhausen, Wolfschlugen und der Stadt Aichtal aus dem Kreis Esslingen gesondert in der Terminvorschau des VGH aufgeführt. Auch Waldorfhäslach führt eine eigene Klage.

„Die Klagen werden gleichzeitig verhandelt“, sagt die Richterin Andrea Kloster. Die Pressesprecherin des VGH erläutert, „dass gleiche Fragestellungen nur einmal erörtert werden.“ Auf unterschiedliche Betroffenheiten werde nacheinander eingegangen. Für die Klage der sechs Kommunen ist nur ein Verhandlungstag vorgesehen.

Nach den Worten der Juristin sind „allgemeine Feststellungsklagen“ erhoben worden. Dabei werde untersucht, ob die neuen Abflugverfahren mit der Rechtsordnung vereinbar sind. Sollte die Rechtswidrigkeit vom Gericht festgestellt werden, hat der Verordnungsgeber entsprechend zu reagieren, sagt Andrea Kloster.

„Ungewöhnlich sind Klagen von Gemeinden gegen Abflugverfahren keineswegs“, sagt die Richterin am VGH. Vergleichbare Verfahren, die damals den Flughafen Frankfurt am Main betrafen, seien erst im Februar 2019 vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof verhandelt worden – damals wurde die Klage mehrerer Kommunen und Privatpersonen abgewiesen.

„Unser Rechtsanwalt Stephan Spilok hat die Klagen sehr gut vorbereitet“, sagt Johannes Fridrich, der Oberbürgermeister von Nürtingen. Der Jurist hat selbst lange als Richter gearbeitet. Welche Erfolgsaussichten die Klage hat, vermag er nicht zu sagen.

Ein Flugkapitän habe einmal zu ihm gesagt, „das Luftfahrtrecht ist mehr Luft als Recht“, antwortet Fridrich auf die Frage mit ironischem Schlenker. Die neu betroffenen Kommunen hätten die Klagen sehr sorgfältig vorbereitet und die Argumente ausgetauscht. Der Stuttgarter Anwalt Spilok, der auf solche Verfahren spezialisiert ist, habe auch Kontakt zu den Klägern in Frankfurt gesucht.

„Wichtig ist, dass wir mit der Klage ein Zeichen setzen“, sagt Johannes Fridrich. Die hohe Zahl der Beschwerden, die wegen des vermehrten Fluglärms auf der Route eingegangen sind, habe ihm gezeigt, „dass wir dagegen vorgehen müssen“.

Allerdings verspricht sich der Nürtinger Oberbürgermeister mehr von der politischen Debatte über die neue Route – voraussichtlich im Mai soll in der Fluglärmkommission über den Probebetrieb diskutiert werden, der am 23. Februar 2024 endet. „Ich sehe die größte Möglichkeit im politischen Druck und in der Entscheidung der Fluglärmkommission“, sagt Fridrich.

Dass vorab keine Kriterien festgelegt worden seien, nach
denen der Probebetrieb bewertet wird, kritisiert er scharf. Die Erfahrungen hätten gezeigt, „dass das Gegenteil erreicht wird von dem, was man wollte. Es sind nun mehr Menschen von Fluglärm
betroffen.“ Elisabeth Maier