Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage eines Anwohners im Wohngebiet „Im Grörach“ im Aichtaler Stadtteil Neuenhaus abgewiesen. Der Anwohner, dessen Grundstück sich direkt neben dem Waldkindergarten der Bruderhaus-Diakonie befindet, hatte eine Vielzahl von Beschwerden gegen die Einrichtung vorgebracht. Unter anderem seien die Kinder zu laut, die Autos der Eltern zu gefährlich und die Parkplatzsituation nicht hinnehmbar. Durch den Bauwagen werde ein einzigartiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen zerstört und durch die eingebaute Heizung bestünde die Gefahr eines Waldbrandes. Außerdem könne es durch die abgeholzten Bäume rund um den Bauwagen zu einem Erdrutsch kommen. Auch sei das Haus des Klägers nun nicht mehr ausreichend vor Wind geschützt.
Das alles sah das Verwaltungsgericht anders. Weder seien das Wohl noch das Heim des Klägers gefährdet. „Eine subjektive Rechtsverletzung liegt weder hinsichtlich der Standsicherheit noch im Hinblick auf den Brandschutz vor“, heißt es in der Begründung in Bezug auf den Bauwagen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Baumfällarbeiten nichts mit dem Waldkindergarten zu tun hatten, sondern Teil einer geplanten Durchforstung waren.
Kinderlärm ist zumutbar
Auch sei der Betrieb eines Waldkindergartens gegenüber dem Kläger nicht rücksichtslos. „Eine unzumutbare Beeinträchtigung des Klägers durch die mit dem Kindergartenbetrieb in Verbindung stehenden Geräuschimmissionen liegt nicht vor“, heißt es in der Begründung. Der durch spielende Kinder in Kindergärten entstehende Lärm sei als „sozialüblich hinzunehmen“. Der Umstand, dass sich die Parkplatzsituation verschärft, verletze den Kläger nicht in seinen Rechten.
Die Abweisung der Klage könnte der Schlusspunkt eines jahrelangen Streits um den Kindergarten sein. Bereits vor der Eröffnung des Waldkindergartens 2019 hatte sich Widerstand in der Anwohnerschaft geregt. Unter anderem mit einem Runden Tisch hatte die Stadtverwaltung versucht, schlichtend einzugreifen. Nachdem der Kindergarten im September 2019 eingeweiht worden war, hatte der Widerstand aus der Bevölkerung abgenommen – lediglich ein paar wenige Anwohner waren weiter gegen die „Aichtalmäuse“ vorgegangen.
Das Sonnensegel musste weg
Bereits im Oktober 2020 hatte das Regierungspräsidium Stuttgart einen Widerspruch abgewiesen. Auch beim Landratsamt Esslingen wurden Beschwerden eingereicht. So soll angeblich gegen die Baugenehmigung und die damit verbundenen Auflagen verstoßen worden sein. Daraufhin musste der Kindergarten ein aufgestelltes Sonnensegel wieder abbauen.
Die Klage, die Ende 2020 gegen die Aufstellung des Bauwagens eingereicht worden war, stellte den Höhepunkt des Streits zwischen Bürgern und Kindergarten dar. Nachdem das Gericht entschieden hat, dass der Bauwagen an Ort und Stelle bleiben darf, muss der Kläger die Kosten des Verfahrens tragen.
Kindergartenleiterin Brigitte Heibel und ihre Kolleginnen hoffen, dass mit dem Urteil nun Ruhe bei den Aichtalmäusen einkehrt. „Natürlich sind wir erleichtert. Jetzt können wir in Ruhe unserer Arbeit nachgehen.“