Weilheim · Lenningen · Umland
Kleiner Waffenschein, Waffenbesitzkarte und Waffenschein

Kleiner Waffenschein: Erlaubt das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern Volljährigkeit, waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung gegeben sind. Ausnahmen sind unter anderem Volksfeste, Märkte oder Sportveranstaltungen, bei denen das Tragen jener Waffen trotz Kleinen Waffenscheins nicht erlaubt ist.

Waffenbesitzkarte: Erlaubt den Erwerb und Besitz von Schusswaffen, sofern mindestens Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde gegeben sind.

Waffenschein: Berechtigt über Erwerb und Besitz hinaus zum verdeckten Führen von geladenen Schusswaffen in der Öffentlichkeit. Nur wenige, zum Beispiel Jäger, erhalten den Waffenschein.