Das Landratsamt Esslingen unterstützt im Landkreis rund 2900 Menschen mit Behinderung. Die Art und Schwere ihrer Einschränkungen ist ganz unterschiedlich und so auch der Bedarf an Hilfen, die sie benötigen. Es sind Menschen mit körperlichen, geistigen, seelischen und psychischen Beeinträchtigungen. Neuerungen des Bundesteilhabegesetzes zielen auf eine immer größer werdende Differenziertheit ab. Damit will man den Menschen und ihren Bedürfnissen gerecht werden, auf der anderen Seite steigt das Maß an Bürokratie, bei der Zuteilung von Leistungen wie auch bei deren Abrechnung. Das wurde bei einer gemeinsamen Informationsfahrt von Sozialausschuss und Jugendhilfeausschuss des Kreistags und einer anschließenden Sitzung in der Wernauer Stadthalle Quadrium deutlich.
Kreis stützt sich auf Erhebungen
Um den Teilhabeplan für Menschen mit geistiger und/oder mehrfacher Behinderung weiter zu entwickeln, stützt sich der Landkreis auf Erhebungen des Kommunalverbands für Jugend und Soziales. Aber auch die Erkenntnisse verschiedener Workshops, an denen Menschen mit Behinderungen, Angehörige, Vertreter von Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Kreisverwaltung und der Kreispolitik teilnahmen, gehen in die Planung mit ein.
Gegliedert sind die Hilfen in die Bereiche frühkindliche und schulische Bildung, Wohnen, Arbeit und Tagesstruktur sowie Freizeit und soziale Teilhabe. Die schulische Bildung findet zum größeren Teil in den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in Esslingen, Dettingen und Nürtingen statt, aber auch durch inklusive Beschulung, oft mit Assistenzkräften. Für den Bereich Wohnen gibt es acht Einrichtungen im Kreis, zwei davon besuchten die Ausschussmitglieder am Vormittag in Esslingen in der Flandernstraße, bevor sie in der gemeinsamen Sitzung am Nachmittag dem weiteren Vorgehen zum Teilhabeplan zustimmten.
Die Lebenshilfe Esslingen betreibt in der Flandernstraße eine Einrichtung für betreutes Wohnen. In dieser Wohnform werde man künftig mehr Menschen mit einem größeren Betreuungsbedarf haben, weil die Tendenz dazu gehe, dass sich immer mehr Menschen für ambulante Wohnformen entscheiden, soweit der Grad ihrer Behinderung ihnen möglichst viel Eigenständigkeit erlaube, sagte die Vorstandsvorsitzende Elke Willi.
Werkstätten Esslingen-Kirchheim übernehmen ArBeg
Im benachbarten Rudolf-Sophien-Stift der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart werden dagegen auch Menschen mit psychischen Erkrankungen betreut, die sich selbst oder andere durch ihr Verhalten gefährden könnten. Sie können das Gelände nicht eigenständig verlassen, für ihre Unterbringung braucht es allerdings einen richterlichen Beschluss. Ohne solche Einrichtungen bestünde die Gefahr, dass sie auf der Straße landen und aus dem Blick geraten, oder im Strafvollzug.
In Wernau bekamen die Ausschussmitglieder Einblicke in die Arbeits- und Begegnungsstätte ArBeg. Diese wurde wegen der drohenden Insolvenz von den Werkstätten Esslingen-Kirchheim übernommen. Deren Leiter Volker Ditzinger erläuterte die verschiedenen Angebote wie die Berufsförderung und -orientierung, die Mitarbeit in der Inklusionsfirma, in der auch Betriebe aus dem Landkreis Teile fertigen lassen, und das Arbeitsangebot in verschiedenen inklusiven Cafés und Gastronomiebetrieben des Trägers.