Region. Seit Monaten mussten aufgrund der Coronaverordnungen einige der traditionellen städtischen Veranstaltungen, aber auch Veranstaltungen der Kunst- und Kulturschaffenden sowie einzelner Vereine abgesagt werden. Jetzt sind Festlichkeiten bis zu 100 Personen wieder möglich - unter gewissen Einschränkungen.
Nach der Öffnung von Bibliotheken, Archiven, Museen und Ausstellungsräumen werden nun auch unter Einhaltung von Abstands- und Hygienemaßnahmen weitere Öffnungsschritte im Kulturbereich unternommen. Das Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst bietet dafür das Unterstützungsprogramm „Kultur Sommer 2020“ an. Es werden Gelder zur Verfügung gestellt, um das kulturelle Leben wiederzubeleben und kleinere Veranstaltungen aller Sparten zu fördern.
Kultureinrichtungen und Vereine, die in besonderer Weise von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, werden unter Einhaltung der bestehenden Auflagen gefördert. Die Fördergelder sollen dabei unterstützen, kleinere Veranstaltungen sowie Veranstaltungsreihen umzusetzen.
Gefördert werden Gagen und Honorare für ein Engagement freiberuflicher Künstler aller Sparten sowie anteilige Honorarkosten, die Vereine für Chorleiter/ Dirigenten zahlen. Auch zusätzliche Personal- und Sachkosten sowie Investitionen werden in der Höhe von bis zu 10 000 Euro gefördert, wenn sie zur Schaffung spezieller Veranstaltungsbedingungen und zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes notwendig sind.
Eigenleistung von Nöten
Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 50 000 Euro, die Mindestfördersumme umfasst 5000 Euro. Ein Eigenanteil von fünf Prozent wird erwartet, der auch durch Eigenleistung erbracht werden kann.
Eine Förderung kann nur für Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, die zwischen dem 15. Juni und dem 15. September 2020 stattfinden, beantragt werden. Eine Förderung kommt grundsätzlich nur für noch nicht begonnene Vorhaben in Betracht. Pro Antragsteller kann nur ein Anfrage bewilligt werden.
Anträge können ab sofort und bis 15. Juli 2020 über die Homepage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst gestellt werden. Vollständige Projektanträge werden in 14-tägigen Abständen durch eine Jury bewertet. Mit der Förderentscheidung durch das Ministerium ist etwa vier bis sechs Wochen nach Antragseingang zu rechnen. pm
Anträge zum Förderprogramm können gestellt werden unter mwk.baden-wuerttemberg.de