Die beiden Wahlkreisabgeordneten Natalie Pfau-Weller (CDU) und Andreas Schwarz (Grüne) freuen sich über eine Mitteilung aus dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Die Gemeinde Dettingen ist mit einer Maßnahme im Förderprogramm Wasserbau und Gewässerökologie 2026 berücksichtigt. Die Durchgängigkeit der Lauter in Dettingen auf Höhe des Triebwerkskanals soll mit 450.000 Euro gefördert werden.
Mensch und Natur profitieren
„Von durchgängigen und sauberen Gewässern profitieren Mensch und Natur“, so Andreas Schwarz, „uns ist es ein großes Anliegen, dass unsere Städte und Gemeinden beim Hochwasserschutz und bei klimabedingten Anpassungen an Bächen und Flüssen unsere volle Unterstützung erhalten.“
Natalie Pfau-Weller ergänzt: „Ich freue mich sehr, dass Dettingen in das Förderprogramm aufgenommen wurde, denn die Maßnahme stärkt nicht nur die Gewässerökologie an der Lauter, sondern bringt auch ganz konkrete Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Investitionen in Gewässerökologie und sichere Wege sind gut angelegtes Geld. Die Förderung zeigt, dass Klimaanpassung, Naturschutz und eine moderne Infrastruktur zusammengedacht werden können – genau das braucht es auch auf kommunaler Ebene.“
Gut zwei Millionen Euro Kosten
Die Gemeinde Dettingen veranschlagt für die Maßnahme inklusive Gewässer- und Wegebau circa 1,6 Mio. Euro – für den Brückenneubau sind weitere 420.000 Euro vorgesehen – und dürfte sich deshalb über die finanzielle Unterstützung freuen. Brücke und Weg werden verbreitert, um die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen und Konflikte zu minimieren.
Das Umweltministerium unterstützt im Jahr 2026 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg mit Fördermitteln in Höhe von knapp 265 Millionen Euro. In diesem Jahr fließen über 87 Millionen Euro in Maßnahmen der Wasserversorgung. Für den Abwasserbereich sind über 107,6 Millionen Euro vorgesehen. Mit rund 70,8 Millionen Euro bezuschusst das Umweltministerium Maßnahmen für den Hochwasserschutz und die Gewässerökologie. Die Mittel verteilen sich über alle vier Regierungsbezirke.
Die im „Förderprogramm 2026 gemäß der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft“ enthaltenen Maßnahmen sind von den Kommunen beabsichtigt, aber noch nicht bewilligt. Die endgültige Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt noch durch separate Bewilligungsbescheide. pm
