Die baden-württembergische Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, hat das neue Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Auftaktveranstaltung war in Beuren. Mit dem von der Landesdenkmalpflege konzipierten Förderprogramm will die Landesregierung die Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden ermuntern und unterstützen, zusätzlichen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
„Es gibt bereits zahlreiche gelungene Beispiele dafür, wie man in Kulturdenkmalen Wohnraum schaffen kann“, so Razavi. „Diese Projekte unterstützen wir im Rahmen unserer klassischen Denkmalpflege Jahr für Jahr. Jetzt wollen wir noch eine Schippe drauflegen: Wir wollen mit diesem neuen Sonderprogramm bereits die Erstellung von entsprechenden Konzepten finanziell unterstützen und die Umsetzung besonders spannender Projekte verstärkt fördern.“
Das Programm hat ein Gesamtvolumen von zwei Millionen Euro für die Jahre 2022 und 2023. Damit können zum einen Konzepte zur denkmalverträglichen Wohnnutzung von Kulturdenkmalen bei Instandsetzung, Umnutzung oder Ausbau gefördert werden. Bis zu 20 000 Euro an Förderung ist dabei möglich. Zum anderen ist mit dem Sonderprogramm die Förderung sogenannter „Leuchtturmprojekte“ bis zu einer Summe von 300 000 Euro vorgesehen.
Die Gemeinden und Landkreise sind eingeladen, sich für das Sonderprogramm und damit das Wohnen im Kulturdenkmal zu engagieren. Für entsprechende Maßnahmen – beispielsweise Information, Beratung oder Veröffentlichung – gibt es bis zu 10 000 Euro vom Land, den sogenannten Multiplikatoren-Bonus.
„Mit diesem Programm setzen wir ein Zeichen. Wohnen in Kulturdenkmalen ist möglich und hat einen einzigartigen Charme“, so Razavi. „Einem historischen Gebäude wieder Leben einzuhauchen, ist nachhaltig im besten Sinne. Wir wollen die Eigentümer von Denkmalen vor allem zu solchen Projekten ermuntern und ermutigen, die beispielhaft zeigen, was man aus so einem Denkmal machen kann.“ Sie denke dabei an leerstehende Gasthöfe, an Bauernhöfe mit dazugehörigen Scheunen, an alte Bahnhöfe, ehemalige Rathäuser oder Schulhäuser. „Aber auch Gebäude, die früher gewerblich genutzt wurden, gehören für mich dazu wie etwa ehemalige Lagerhäuser oder ehemalige Fabriken oder Werkstätten, die denkmalgeschützt sind.“
Der Präsident des Landesamts für Denkmalpflege (LAD), Professor Claus Wolf, bestätigte: „Nur ein genutztes Denkmal ist ein gutes Denkmal.“ Anträge auf Förderung können ab sofort beim Landesamt für Denkmalpflege gestellt werden. Die Antragsunterlagen finden sich auf der Homepage des LAD.
Die Auftaktveranstaltung fand vor interessierten Gästen und Verbandsvertretern in der historischen Kelter in Beuren statt. Beuren hat mit über 70 Baudenkmälern einen der dichtesten Denkmalbestände in Baden-Württemberg. Unter anderem befindet sich dort das älteste Fürstständerhaus des Bundeslandes. Bürgermeister Daniel Gluiber erklärte: „Leben, Wohnen und Arbeiten in den sanierten denkmalgeschützten Gebäuden hat bei uns Tradition und Zukunft zugleich. Ich freue mich, dass das Land Baden-Württemberg erkannt hat, wie wichtig diese Gebäude für die Kommune sind.“
Im Anschluss fand ein Rundgang zusammen mit der Ministerin durch Beuren zu gelungenen Beispielen von „Wohnen im Kulturdenkmal“ statt.