Wernau. Für gewöhnlich sind die Sitzungstermine kommunaler Wahlausschüsse reine Formsache – und gehen schnell über die Bühne. Schnell gegangen ist es am Dienstagabend auch im Wernauer Rathaus. Reine Formsache war die 13-minütige Besprechung allerdings nicht – und eine Entscheidung, welche Namen bei der Bürgermeisterwahl am 8. Oktober auf dem Stimmzettel stehen werden, ist ebenfalls nicht gefallen.
Zunächst hatte sich an der Bewerbungsfront für die Wahl, bei der eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger für den scheidenden Bürgermeister Armin Elbl gewählt werden soll, rein gar nichts getan. Dann sah es für knapp zwei Wochen nach einem Sololauf aus, ehe kurz vor Ende der Frist doch noch zwei weitere Bewerbungen im Briefkasten der 12 000-Einwohner-Stadt gelandet sind. Genau genommen waren es sogar deren vier, womit das oben angesprochene Problem seinen Lauf nahm. Ein Kandidat hatte seine Unterlagen am Montagmittag zwar vollständig eingereicht, war dann aber kurz vor Toresschluss beim amtierenden Schultes Armin Elbl vorstellig geworden, um seine Bewerbung doch wieder zurückzuziehen.
Ein weiterer Last-Minute-Interessent, der Wernauer Thomas Nitsch, war ebenfalls am letzten Tag der Frist bei Fabian Deginus, dem Leiter des Ordnungsamts, vorstellig geworden. Dieser stellte dem 49-jährigen Mediengestalter eine Wählbarkeitsbescheinigung aus und übergab ihm die Formulare für die 25 notwendigen Unterstützungsunterschriften. Diese sind seit einer Wahlrechtsänderung im März auch in kleineren Kommunen vorgeschrieben. Zudem verwies Deginus darauf, dass der Bewerbung eine eidesstattliche Versicherung beizufügen sei, auf der Nitsch erklären müsse, dass er nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sei.
Nitsch sammelte also die Unterschriften ein, füllte die eidesstattliche Versicherung aus und warf die zusammengestellten Unterlagen gerade so rechtzeitig in den Rathausbriefkasten ein. Bei der Prüfung am Dienstagmorgen zeigte sich jedoch, dass zwei der Unterschriften von nicht wahlberechtigten Personen stammen und damit ungültig sind. Zudem hatte der Bewerber eine falsche eidesstattliche Versicherung von der Homepage der Stadt heruntergeladen und diese abgegeben. Nitsch wurde umgehend informiert, dass seine Bewerbung deshalb abgelehnt worden sei – woraufhin er ebenso umgehend Widerspruch einlegte.
Im Wernauer Rathaus entwickelte sich daraufhin zwar eine hektische Betriebsamkeit, allerdings war mit der Rechtsaufsicht im Esslinger Landratsamt bis zur Sitzung des Gemeindewahlausschusses nicht zu klären, wie denn nun weiter verfahren werden muss. Eine verbindliche Auskunft soll es noch in dieser Woche geben, schon deshalb, weil am nächsten Montag um 18 Uhr die Kandidatenliste endgültig aufgestellt werden soll, ehe die Frist dafür am Freitag darauf endet.
Sollte seine Bewerbung nicht zugelassen werden, dies kündigte Nitsch bereits an, werde er sich – was sein gutes Recht ist – an den Petitionsausschuss des Landtags wenden und womöglich auch gegen das im Oktober zustande kommende Wahlergebnis klagen. Warum er mit dem Abgeben bis zur Deadline der Bewerbungszeit gewartet hatte, erklärte der Mann, der sich selbst als „Allestester“ bezeichnet, folgendermaßen: „Ich lebe hier seit 1979, bin Vollblut-Wernauer und wollte abwarten, wer sich bewirbt.“ Mit denen, die sich beworben hatten, sei er nicht zufrieden gewesen, also habe er seinen Hut in den Ring geworfen, fügte Nitsch hinzu.
Wie diese Hängepartie ausgeht, spielt für die drei übrigen Kandidatinnen und Kandidaten – Christiane Krieger, Hauptamtsleiterin der Gemeinde Starzach im Kreis Tübingen, Roland Kalleder, Tiefbautechniker bei der Stadt Ostfildern, und Michael Lauinger, stellvertretender Polizeiführer vom Dienst im Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Reutlingen – keine große Rolle. Ihre Unterlagen waren vollständig, sodass einer Zulassung nichts entgegensteht. Andreas Pflüger