Lenningen. Für das Gelände, auf das sich der künftige Bebauungsplan „Am Sommerberg“ in Schopfloch bezieht, sichert sich die Gemeinde ein besonderes Vorkaufsrecht. Das hat das Ratsgremium beschlossen. „Nur damit haben wir die Chance, Grundstücke zu erwerben“, betonte Falk Kazmaier, der als stellvertretender Bürgermeister die Sitzung leitete. Derzeit seien nur drei Bauplätze realisierbar. „Das ist aus meiner Sicht zu wenig“, so der Gemeinderat.
In seiner Mai-Sitzung hatte das Gremium den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst und den Beschluss zum Vorkaufsrecht vertagt. „Ziel ist eine angemessene Nachverdichtung“, bekräftigte die Leiterin des Bauverwaltungsamts, Susanne Trost. Zwischenzeitlich wurde eines der Grundstücke verkauft, das sich zur Umwandlung in Baugrund angeboten hätte. Das jetzt beschlossene Vorkaufsrecht greift für den bereits vorliegenden Vertrag nicht mehr. „Ohne Vorkaufsrecht hat die Gemeinde kaum Einfluss auf die Planung“, sagte Susanne Trost. Es kommt allerdings lediglich zum Tragen, wenn ein Verkauf ansteht. Auch Schopflochs Ortsvorsteher Gunter Berger plädierte für das Instrument. Anke Kirsammer