Lenninger Tal
Lenninger Dealer-Duo kündigt Geständnisse an

Verbrechen Ein 22- und ein 28-Jähriger müssen sich wegen Drogenhandels vor dem Landgericht verantworten.

Lenningen. Am 17. September 2020 endete für zwei 22- und 28-jährige mutmaßliche Drogendealer aus Lenningen das lukrative Geschäft mit der heißen Ware. Die Handschellen klickten, die Polizei fand in der Wohnung eines der Verdächtigen rund zehn Kilo Rauschmittel und Streckmittel sowie Bargeld. Nun begann der Prozess am Stuttgarter Landgericht.

In Handschellen wurden die beiden jungen Männer in den Gerichtssaal geführt. Ihnen wird vorgeworfen, sich Ende März 2020 zu einer Art Handelsgemeinschaft zusammengeschlossen zu haben, wobei der eine als Beschaffer der Drogen, der andere als Lagerist und Verkäufer fungiert haben soll. Die Lenninger Wohnung des 22-Jährigen habe als Depot gedient, für das der Hauptangeklagte ihm zwischen 700 und 1000 Euro pro Woche bezahlt haben soll.

Bis zum 17. September, jenem Tag, an dem die Polizei das Treiben der beiden beendete, sollen laut der Anklageschrift etwa zehn Kilo Rauschgift, vornehmlich Marihuana, aber auch Kokain und verbotene Amphetamin-Substanzen durch die Hände der beiden Angeklagten gegangen sein. Elf Einzelfälle, bezogen auf die Zeit zwischen März und September, hat der Staatsanwalt am gestrigen ersten Verhandlungstag vor der Strafkammer aufgelistet. So wurde am 27. August ein Kilo Marihuana zum Preis von 5900 Euro vor einem Supermarkt in der Bahnhofstraße in Lenningen an den Empfänger übergeben. Ein weiteres Kilo soll am 2. September vor jenem Lenninger Supermarkt den Besitzer gewechselt haben.

Daraufhin folgten nach den Ermittlungen der Stuttgarter Anklagebehörde sieben Drogenübergaben im etwa wöchentlichen Turnus, jeweils immer ein ganzes Kilo, deren Einkaufswert sich zwischen 1050 Euro und 1700 Euro bewegte. Dem Empfänger sollen die Beschuldigten aber auch kleinere Mengen Kokain und Haschisch übergeben haben sowie mittlere Mengen von Amphetaminen - jeweils bestimmt zum Weiterverkauf. Am 16. September, einen Tag vor der Festnahme, soll der 28-Jährige im Schlafzimmer seiner Lenninger Wohnung noch sehr große Mengen der Drogen aufbewahrt haben. Diese stellte die Polizei ebenso sicher wie größere ­Mengen Bargeld und ein ­sogenanntes Elektro-Impuls-Gerät, das im Sinne des Waffengesetzes als Waffe gilt. Daraus schließt die Staatsanwaltschaft zumindest bei dem älteren Angeklagten ein bewaffnetes Handeltreiben mit Rauschgift. Nach dem Gesetz sind hierzu bis zu 15 Jahre Haft vorgesehen. Der Jüngere indes muss sich nur wegen gemeinschaftlichen Drogenhandels verantworten. Beide Angeklagten wollen umfassende Geständnisse abgeben, um mildere Strafen zu bekommen. Die Urteile ­sollen nach drei Verhandlungs­tagen am 25. Februar verkündet werden. Bernd Winckler