Lenningen. In die Ansiedlung beziehungsweise Verlagerung von Edeka und Aldi auf dem Unterlenninger Leuze-Areal kommt Bewegung: Wie Lenningens Bürgermeister Michael Schlecht mitteilt, hat das Regierungspräsidium angekündigt, das Zielabweichungsverfahren zu genehmigen. Das musste angestrengt werden, weil Lebensmittelmärkte gemäß der Vorschrift von Wohnbebauung umgeben sein müssen. So einen Standort gibt es in Lenningen in der benötigten Größe jedoch nicht. Planer und Kommune gingen deshalb im September davon aus, dass die Sache läuft und das RP sein Okay für den Bau der Lebensmittelmärkte am Standort „Gänsäcker“ gibt. Immerhin sind zweieinhalb Jahre ins Land gegangen, seitdem die Gemeinde das Bebauungsplanverfahren auf den Weg gebracht hatte.
Mit dem „grünen Licht“ der Behörde könne endlich die Änderung von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan vorangetrieben werden, so Michael Schlecht. „Damit kann die Entwicklung des Areals zu einem Standort für den Lebensmitteleinzelhandel für die gesamte Gemeinde realisiert werden.“ Eine Aussage über den Baubeginn macht er mit Blick auf die „leidvollen Erfahrungen im bisherigen Verfahren“ nicht.
Wann kommen Edeka und ein neuer Aldi? Das fragen sich viele Bürgerinnen und Bürger schon lange. Bagger rühren sich auf der Industriebrache nicht, doch hinter den Kulissen rumorte es gewaltig. Die Gemeinde hatte sich zuletzt einen Anwalt genommen, weil die Genehmigung auf sich warten ließ.
Kaufkraft fließt ab
Offenbar hatte vor allem Penny dem Projekt Steine in den Weg gelegt. Der Discounter betreibt in Unterlenningen in der Nähe des Bahnhofs eine Filiale. Dessen Anwälte argumentierten, der bestehende Discounter und der Drogeriemarkt im Gänsäcker stellten bereits eine Grundversorgung der Gemeinde sicher. Eine wesentliche Verbesserung durch ein Erweitern des Standorts würden nicht erreicht. „Das ist absolut nicht korrekt“, betont Bürgermeister Schlecht. Auch das RP habe bestätigt, dass Lenningen bei Lebensmittelgeschäften unterversorgt sei und dadurch Kaufkraft ins Umland abfließe. Außerdem hatten die Penny-Anwälte dem Gutachten der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) vorgeworfen, für Edeka und Aldi zu niedrige Umsatzprognosen anzusetzen.
„Auf unser Bestreben hin hat die GMA eine Stellungnahme verfasst und die Aussagen hinsichtlich zu erwartender Marktanteile und Effekte der Umsatzverteilung widerlegt“, so Michael Schlecht. Der von der Kommune eingeschaltete Anwalt erzielte nun mit einem Schreiben an das RP den Durchbruch. Anke Kirsammer