Weilheim · Lenningen · Umland
LUG treibt in Dettingen die Steuern in die Höhe

Finanzen Der Gemeinderat in Dettingen hat die Erhöhung der Grundsteuerhebesätze, der Gewerbe- und der Hundesteuer beschlossen. Von Cornelia Wahl

Es war keine einfache Sitzung im Dettinger Rathaus, waren es gleich vier Punkte, die sich mit den Finanzen beschäftigten. Der größte Diskussionsbedarf bestand bei der beabsichtigten Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe), für die Grundsteuer B (Grundstücke), die von der Verwaltung und des Gemeinderates für 2024 ursprünglich nicht ge­plant war, sowie bei der Gewerbesteuer. Und so stand zur Abstimmung eine Steigerung um jeweils zehn Hebesatzpunkte zum 1. Januar 2024.

Beteiligung mit 2,6 Millionen

Einer der Hauptgründe dafür ist die kurzfristige Ankündigung, dass die Gemeinde sich an der Sanierung des Ludwig-Uhland-Gymnasiums in Kirchheim beteiligen muss. So habe Kirchheim Dettingen mit dem Verweis auf das Schulgesetz und ein aktuelles Gerichtsurteil wissen lassen, dass die umliegenden Kommunen zur finanziellen Unterstützung der Sanierung beider Kirchheimer Gymnasien verpflichtet seien – also auch Dettingen. Die Höhe der Kosten, die dabei auf die Gemeinde mit ihren annähernd 6100 Einwohnerinnen und Einwohner zukommen, orientiert sich an der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die diese Schulen in der Großen Kreisstadt mit annähernd 42 000 Einwohnerinnen und Einwohner besuchen. Allein für die Sanierung des Ludwig-Uhland-Gymnasiums, deren Gesamtkosten sich auf 20 Millionen Euro belaufen sollen, bedeute dies für Dettingen voraussichtlich eine zu leistende Summe von etwa 2,6 Millionen Euro für 2025 bis 2027.

Außerdem habe die Kreisverwaltung beim Kreistag die Steigerung des Kreisumlage-Hebesatzes von 27,8 Prozent auf 35,9 Prozent für 2024 beantragt. Dies würde Dettingen 2024 mit circa 800 000 Euro mehr belasten. Für die Folgejahre sei hier mit deutlich höheren Ausgaben zu rechnen.

Auch die Chance zum staatlich geförderten Bau einer neuen, barrierefreien Unterführung im Zuge des geplanten Ausbaus der B 465 zwischen der Querspange und der Teckstraße müsse man wegen zeitlicher Begrenzung der Fördermittel jetzt nutzen. Dazu habe man sich für Fördermittel mit einem Fördersatz in Höhe von 90 Prozent beworben. Bei voraussichtlichen Gesamtkosten von zehn Millionen Euro und einer Bewilligung der Fördergelder blieben für die Gemeinde Kosten von einer Million Euro übrig.

Schlossgymnasium soll folgen

Im anschließenden Ringen um die Beschlussfassung zur Erhöhung der Steuern war von „rot und bleich vor Wut“ bis „Ich finde das frustrierend“ eine angeregte Diskussion im Gange. Knackpunkt dabei war die hohe Beteiligung Dettingens an der Sanierung der Kirchheimer Gymnasien – das Schlossgymnasium soll später folgen. Bürgermeister Rainer Haußmann machte keinen Hehl daraus, dass die Verwaltung dies nicht so einfach hinnehmen will. Er hätte sich gewünscht, „dass man die anderen Kommunen frühzeitig mit ins Boot holt. Wir brauchen Vorlauf und eine Debatte“, sagte er. Zwar sollen die Fördermittel des Landes dafür erhöht werden, was den Anteil Dettingens wieder schmälert, „aber an einer Beteiligung für die Sanierung des LUG kommt Dettingen nicht drum
herum“.

Mit deutlich vernehmbarem Zähneknirschen stimmte der Rat der Erhöhung der Grundsteuern und der Gewerbesteuer wie von der Verwaltung vorgeschlagen zu. Ein Änderungsantrag einer Rätin, die Gewerbesteuer um 15 Hebesatzpunkte auf 400 v. H. zu erhöhen, fand keine Mehrheit.

Die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuern gilt nach der neuen Hebesatz-Satzung für das Jahr 2024 und für die Gewerbesteuer ab 2024. Eine Umsetzung der Besteuerung der Grundsteuer B (Grundvermögen) soll nach dem Grundsatzbeschluss der Gemeinde im Umstellungsjahr 2025 aufkommensneutral auf Basis des Jahres 2024 umgesetzt werden. Allerdings kann der Hebesatz für 2025 erst dann festgelegt werden, wenn die Messbeiträge für die auf Dettinger Gemarkung liegenden Grundstücken aus den Messbescheiden des Finanzamtes
vorliegen.

Des Weiteren wurden die Erhöhung der Hundesteuer um zwölf Euro auf 120 Euro und die Steigerung der Nutzungsentgelte für die Schlossberghalle beschlossen. Neu ist bei dieser Regelung, dass künftig auch für den Übungsbetrieb der Jugend bezahlt werden muss.