Weilheim/Esslingen. Ein als schwer eingestuftes Sexualverbrechen hat sich in Luft aufgelöst. Zwei 20- und 27-jährige Männer aus Weilheim und Esslingen waren vor dem Stuttgarter Landgericht wegen Vergewaltigung einer Zwölfjährigen angeklagt. „Alles erfunden“, sagte das Mädchen jetzt im Zeugenstand. Sie hatte die falsche Beschuldigung zusammen mit ihrer Freundin ausgeheckt.
Ein schwerer Vorwurf: Die beiden Männer sollen am 8. Mai das zwölfjährige Mädchen in einer Flüchtlingsunterkunft in Esslingen abwechselnd vergewaltigt haben. „Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes“, lautete die Anklage vor dem Stuttgarter Landgericht. Beide Angeklagten bestritten den Vorwurf energisch (wir berichteten). Für sie stand viel auf dem Spiel: eine hohe Haftstrafe und die Abschiebung nach Syrien.
Nun werden die Männer wohl bleiben können. Die Zwölfjährige und ihre Freundin hatten den Missbrauchsvorwurf erfunden, wie sie jetzt im Zeugenstand bekundeten. Tatsächlich sei das Kind schon einmal sexuell missbraucht worden. Diese Tat hatte das Mädchen aus unbekannten Gründen den beiden Syrern angedichtet und bei der Vernehmung trotz anfänglicher Widersprüche glaubhaft daran festgehalten. Nur die Verteidiger waren misstrauisch geworden und nahmen die Zwölfjährige ins Kreuzverhör. So kam erst im Prozess die Wahrheit ans Licht.
Auch ihre Freundin, die anfänglich von der Vergewaltigung berichtete, knickte jetzt im Zeugenstand ein: man habe alles erfunden. Die Folge am letzten Verhandlungstag war, dass der Hauptangeklagte sofort aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Sein Mitangeklagter muss vorerst weiter in Haft bleiben, da er im Verdacht steht, Einbrüche, Diebstähle und Widerstandshandlungen begangen zu haben.
Das Mädchen hingegen kann für ihre Falschaussage strafrechtlich nicht belangt werden. Die Strafmündigkeit beginnt erst ab 14 Jahren. Der Prozess gegen die beiden Männer wegen der Vergewaltigung wird mit Freisprüchen enden. Bernd Winckler