Landarztquote 2025
Medizinstudierende kommen auch aus der Region Kirchheim

Das Programm des Landes Baden-Württemberg ermöglicht einen Studienplatz für Humanmedizin – losgelöst von normalen Zulassungsbeschränkungen. Dafür verpflichtet man sich, zehn Jahre als Landarzt zu arbeiten.

Auch in diesem Jahr bekommen Menschen im Zuge der Landarztquote Studienplätze für Humanmedizin. Symbolfoto: stock.adobe.com

Die Landarztquote 2025 ist erfolgreich abgeschlossen: 75 Bewerberinnen und Bewerber erhalten einen Studienplatz für Medizin und verpflichten sich, später als Hausärztin oder Hausarzt im ländlichen Raum zu arbeiten. Der hohe Frauenanteil, die große Altersspanne und die wachsende Vielfalt an Herkunft und Berufserfahrung zeugen von einer hohen Beliebtheit. Unter den erfolgreichen Bewerbern sind auch künftige Studierende aus Aichtal und Beuren. Auch aus Kirchheim, Neuhausen auf den Fildern, Ostfildern, Plochingen und Esslingen kommen erfolgreiche Bewerber.

Seit dem Start der Landarztquote im Jahr 2021 konnten bereits 375 angehende Medizinerinnen und Mediziner einen Studienplatz erhalten, die später mindestens zehn Jahre als Hausärztin oder Hausarzt in einem unterversorgten Gebiet in Baden-Württemberg arbeiten werden. Regierungspräsidentin Susanne Bay erklärte: „Die Landarztquote ist ein wichtiger Baustein, um die hausärztliche Versorgung in ländlichen Regionen auch in der Zukunft zu sichern. Besonders freut mich, dass sich wieder viele engagierte Menschen mit sehr unterschiedlichen Lebenswegen für diesen Weg entschieden haben.“

Die meisten Studienplätze gehen an Frauen

Für Gesundheitsminister Manne Lucha ist die Landarztquote ein Erfolgsmodell und eine Win-Win-Situation: „Wir bringen top motivierte, qualifizierte und engagierte Medizinstudierende in die ländlichen Gebiete unseres schönen Baden-Württembergs.“ Mit dem Auswahlverfahren könne man die für eine hausärztliche Tätigkeit in einer ländlichen Region geeignetsten und motiviertesten Bewerbenden finden.

Wie in den Vorjahren ging auch 2025 die Mehrheit der Studienplätze an Frauen: 52 Plätze (69 Prozent) wurden an Bewerberinnen vergeben, 23 Plätze (31 Plätze) an Bewerber. Die bestplatzierte Bewerberin erreichte 175 von 200 möglichen Punkten und wird ihr Studium in Mannheim aufnehmen.

Erstmals haben fünf der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber keine deutsche Staatsbürgerschaft – drei Männer aus Syrien, Kamerun und Russland sowie zwei Frauen aus Indien und Portugal. Für die Landarztquote können sich nämlich auch Interessierte mit einer Staatsangehörigkeit aus Drittstaaten bewerben, wenn sie eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben.

Die Altersspanne der Bewerber ist groß

Insgesamt bewarben sich in diesem Jahr 353 Personen auf die 75 Studienplätze, im Vorjahr waren es 390. Auch die Altersspanne war bemerkenswert: Die jüngste erfolgreiche Bewerberin ist 18 Jahre alt und überzeugte vor allem mit einem starken Ergebnis im fachspezifischen Studieneignungstest. Der älteste Bewerber ist 43 Jahre alt und bringt hauptsächlich seine langjährige Berufserfahrung als Gesundheits- und Krankenpfleger ein.

43 der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber haben bereits eine Ausbildung in einem gesundheitsnahen Beruf abgeschlossen – überwiegend im Pflegebereich oder als Notfallsanitäter.

Die nächste Bewerbungsrunde startet im März 2026. Es werden wieder 75 Studienplätze vergeben. Gemeinden und Landkreise sind aufgerufen, aktiv auf die Landarztquote hinzuweisen. Bewerbungen für den nächsten Durchgang sind ab dem 1. März 2026 online möglich. pm

Weitere Informationen gibt es unter www.ländarzt.de.

So funktioniert die Landarztquote

Die Landarztquote ist eine Vorabquote bei der Zulassung zum Studium der Humanmedizin und beruht auf dem „Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen des öffentlichen Bedarfs in Baden-Württemberg“ (Landarztgesetz). Die Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich im Gegenzug für einen Studienplatz, nach dem Studium und der Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre als Hausärztin oder Hausarzt in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet zu arbeiten. Abgesichert wird diese Verpflichtung durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag sowie einer darin festgelegten Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro für den Fall des Vertragsbruchs. Die Vergabe der Studienplätze ist dabei weder von der Abi-Note noch von Wartezeiten abhängig. Es gelten verschiedene andere Kriterien wie der Test für medizinische Studiengänge, eine abgeschlossene Ausbildung und/oder Tätigkeit in einem medizinnahen Beruf, ein abgeleisteter zwölfmonatiger Freiwilligendienst mit Patientenkontakt und eine zweijährige ehrenamtliche Tätigkeit mit Patientenkontakt. Die 75 Bewerberinnen und Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen aus beiden Auswahlstufen erhalten dann einen Studienplatz an einer der fünf baden-württembergischen Medizinfakultäten in Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen und Ulm.