Das Feuerwerksfestival „Flammende Sterne“ zieht vom 23. bis 25. August wieder Zehntausende Besucher in den Scharnhauser Park. Pyrotechniker aus Deutschland, Spanien und Kanada zaubern zur 20. Auflage des Festivals auf dem ehemaligen Gartenschaugelände feurige Kunst an den Himmel. Im vergangenen Jahr wurde der Platz wegen eines Gewitters kurzzeitig geräumt. „Aus den Erfahrungen haben wir gelernt und das Sicherheitskonzept überarbeitet“, sagt die Veranstalterin Carina Speidel. Probleme gab es 2023 wegen des Regens auch mit schlammigen Parkplätzen.
„Das lässt sich auf den landwirtschaftlichen Flächen nicht vermeiden, die wir angemietet haben“, sagt Speidel. An den Ordnern habe das Parkchaos nicht gelegen. Sie hofft, dass möglichst viele Gäste mit dem Bus 122 aus Esslingen oder mit der Stadtbahn U 7 oder U 8 aus Stuttgart anreisen. „Es gibt wieder ein Kombiticket.“ Die Stuttgarter Straßenbahnen werden den Takt verdichten. Wer mit dem Auto kommt, könne auch im Parkhaus an der Technischen Akademie oder bei der Sport- und Jugendleiterschule in Ruit parken und dann zu den Haltestellen Kreuzbrunnen, Scharnhauser Park und Parksiedlung fahren. Das Gelände ist von allen gut zu erreichen. Bis 20.30 Uhr gilt an den drei Tagen auf den Linien U 7 und U 8 der Zehn-Minuten-Takt. Bis 22.40 Uhr verkehren die Bahnen dann im 15-Minuten-Takt. Nach dem Ende der Feuerwerke wird der Takt wieder verdichtet. Beim Gelände sind Parkplätze ausgewiesen. Auf dem P 2 nördlich des Platzes gibt es Behindertenparkplätze.
Kritik am Sicherheitskonzept
Kritik hatte es 2023 am Sicherheitskonzept gegeben. „Wir haben nachgebessert“, sagt Speidel, die Geschäftsführerin der MCE Ideenschmiede. Weil der Platz damals am Freitag kurz vor Beginn des Feuerwerks wegen eines Gewitters geräumt werden musste, gab es Probleme. Viele Besucher fanden die Schutzräume nicht, mussten stattdessen in Tiefgaragen und unter Dächern im Wohngebiet Schutz suchen. „Dieses Jahr gibt es nur noch einen Schutzraum im Stadthaus“, sagt Speidel. Außerdem habe man die Beschilderung verbessert, sagt Julia Schlipf vom Kulturbüro der Stadt. Falls es wieder blitzen und donnern sollte, könnte das Deutsche Rote Kreuz die Besucher mit einem Fahrzeug zum Stadthaus lotsen.
Diese Verbesserungen habe man erreicht, weil das Konzept in einem Gremium aus mehreren Akteuren weiterentwickelt wurde, sagt Speidel. Darin sitzen neben dem Veranstalter und dessen Fachplaner auch Vertreter der Stadt. Dazu kommen Vertreter der Polizei, des Roten Kreuzes für den Sanitätsdienst und des Sicherheitsdienstes sowie der Verkehrsunternehmen.
Rechtzeitig zum Festivalstart hat die Stadt Ostfildern die Toiletten in den Traumfeldern erneuern lassen. Zusätzlich gibt es mobile Anlagen. Um Menschen mit Behinderung die Teilhabe zu ermöglichen, wird eine mobile „Toilette für alle“ mit Lifter aufgestellt. Dafür hat sich Hanna Heimsch vom „Forum inklusiv Ostfildern“ eingesetzt. Die Kosten teilen sich Veranstalter und städtisches Forum.
Das Programm mit lokalen Bands, Artisten, Essens- und Getränkeständen und anderen Angeboten beginnt an allen drei Tagen um 18 Uhr. Um 22 Uhr startet die Lasershow mit dem Countdown für die Musikfeuerwerke, die um 22.15 Uhr beginnen. Die Veranstalter bitten, keine Rucksäcke und Taschen auf das Gelände mitzubringen. Weitere Informationen gibt es online unter: www.flammende-sterne.de
Polizei richtet Flugverbotszone ein
Über dem Festivalgelände der „Flammenden Sterne“ im Scharnhauser Park hat es in den vergangenen Jahren immer wieder unerlaubte Drohnenflüge gegeben. Das Polizeipräsidium Reutlingen weist deshalb auf Folgendes hin: Drohnen sind Luftfahrzeuge, daher gilt das Luftfahrtrecht. Das Fliegen über Menschenansammlungen ist gefährlich und daher grundsätzlich verboten. Während der gesamten Veranstaltung wurde zusätzlich aufgrund des polizeilichen Einsatzraumes täglich von 16 bis 24 Uhr eine Flugverbotszone eingerichtet. Sie gilt in einem Radius von zwei Kilometern und bis zu einer Höhe von 300 Metern um das Veranstaltungsgelände. Das Veranstaltungsgelände befindet sich in der Kontrollzone des Flughafens Stuttgart. Deshalb darf auch oberhalb dieses Einsatzraumes nicht geflogen werden.
Drohnenführer sind verpflichtet, sich vor einem Flug über mögliche Einschränkungen zu informieren. Hierzu stellt das Bundesverkehrsministerium die „Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt“, kurz „dipul“, zur Verfügung. Unter https://www.dipul.de kann eine Karte mit aktuellen Flugeinschränkungen aufgerufen werden.
Diese Regelungen gelten auch für Hobby-Drohnenflieger. Bei Verstößen gegen die Flugverbotszone muss mit empfindlichen Bußgeldern gerechnet werden. Sofern erforderlich, kann laut Polizeipräsidium bei einem Verstoß auch die Drohne beschlagnahmt werden.