Lenninger Tal
Messerstecher-Prozess: Gericht sucht nach dem Tatmotiv

Justiz Am zweiten Verhandlungstag tappen die Richter im Neuffener Messerstecherprozess weiterhin im Dunkeln.

Neuffen. Seit Mittwoch dieser Woche muss sich ein 20-Jähriger vor der 4. Großen Jugendstrafkammer des Landgerichts wegen versuchten Totschlags und wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Er habe durch den Einsatz eines Cutter-Messers das Leben eines 25-Jährigen gefährdet und dessen möglichen Tod durch einen Stich in dessen Hals billigend in Kauf genommen, sagt die Staatsanwältin. Tötungsabsicht weist der 20-Jährige aber weit von sich.

Nun hat in dem Prozess die Beweisaufnahme begonnen. Am späten Abend des 4. Mai dieses Jahres sei der Kriminal-Dauerdienst von den Nürtinger Kollegen alarmiert und über den Messervorfall informiert worden, sagte gestern einer der Beamten im Zeugenstand. Bei der Vernehmung des Opfers in der Bahnhofstraße in Neuffen habe man bei der Befragung zum Tatmotiv nicht viel erfahren. Andere Zeugen jedoch, darunter auch der Pächter des Lokals, sollen berichtet haben, dass ein gewisser „Timo“ anwesend war, der möglicherweise mit einem Messer den 25-Jährigen attackiert habe. Es sei bekannt, dass dieser Timo bereits in der Vergangenheit immer wieder andere Leute angepöbelt und beleidigt habe. Nach Absuche des Tatortes habe man zudem in einem Versteck eine geringe Menge Cannabis gefunden. Der Täter war zunächst flüchtig.

Erhebliche Gedächtnislücken

Der jetzt angeklagte Messerstecher erschien allerdings laut Aussage eines der Beamten am nächsten Vormittag selbst bei der Polizei und stellte sich. Eine Kriminalbeamtin, die die Vernehmung durchführte, berichtete im Zeugenstand, dass von dem 20-Jährigen recht wenig zu den Tat-Hintergründen zu erfahren war. Er sei an jenem Mai-Abend mit Arbeitskollegen in die Gaststätte gegangen, in dem es dann mit dem 25-Jährigen plötzlich zu einem verbalen Streit kam. Den Grund dafür habe er aber nicht nennen können, dafür aber habe er eine Gedächtnislücke vorgegeben. Ein daraufhin durchgeführter Alkoholtest sei bei ihm positiv ausgefallen.

Die Richter der Jugendstrafkammer werden in den fünf weiteren Verhandlungstagen noch eine Reihe Zeugen vernehmen, um sich ein klares Bild der Tathintergründe zu verschaffen. Was den Alkoholspiegel bei Täter und Opfer betrifft, wird ein Sachverständiger klären. Der Angeklagte selbst hatte ja bereits angegeben, dass er vor dem Tatgeschehen reichlich viel Bier konsumiert habe und dass er seit seinem zwölften Lebensjahr rauschgiftabhängig sei, deshalb auch viele Jobs verloren habe. Auch dazu wollen die Richter einen Gutachter zu Rate ziehen. Bernd Winckler