Zwischen Neckar und Alb
Messerstiche am Aileswasensee: 19-Jähriger muss fünf Jahre den Knast

Urteil Der Prozess um den Messerstecher am Neckartailfinger See ist beendet. Es war kein Mordversuch.

Neckartailfingen. Der 19-Jährige, der am Neckartailfinger Aileswasensee einen 20-jährigen Freund seiner ehemaligen Beziehung durch fünf Messerstiche schwer verletzte, muss für diese Tat fünf Jahre und drei Monate in das Jugendgefängnis. Dieses Urteil verkündete nach mehreren Prozesstagen die Jugendstrafkammer des Tübinger Landgerichts, entschied sich aber für eine gefährliche Körperverletzung.

Die Staatsanwältin hatte für die Messerattacke des aus Reutlingen stammenden Jugendlichen eine Einheits-Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten beantragt und vor allem das im Grunde unmotivierte und für das Opfer nicht vorhersehbare Geschehen dem Angeklagten besonders angelastet.

„Opfer hätte sterben können“

Auch sie hatte den Vorwurf des versuchten Mordes aus Heimtücke zurückgenommen und nur noch auf ein Verbrechen der gefährlichen Körperverletzung plädiert. Für eine mordqualifizierende und geplante Tat fehlt die juristische Voraussetzung, zumal der Angeklagte nach den fünf Messerstichen gegen das Opfer noch reichlich Gelegenheit gehabt hätte, weiter zuzustechen – bis zum Tod sozusagen.

Dass er dies nicht getan hatte, gilt in strafrechtlicher Hinsicht als ein „Rücktritt vom Mord“. Geblieben sei damit für die Stiche in den Kopf, Schulter und den Brustbereich eine gefährliche Körperverletzung, die allerdings für den Verletzten ebenfalls lebensgefährlich war. Ohne ärztliche Hilfe hätte der 20-Jährige sterben können, hatte eine Gerichtsmedizinerin festgestellt. Er großes Glück gehabt, diese Verletzungen zu überleben.

Dass die Tübinger Richter in der Strafzumessung jetzt genau ein Jahr unter den Antrag der Anklägerin gingen, verdankt der Angeklagte auch seinem Geständnis. Er hatte gleich am ersten Verhandlungstag vollumfänglich zugegeben, dass er für die fünf Messerstiche verantwortlich ist. Das Tatmesser hatte er aber, wie er sagte, nicht deshalb dabei, sondern für eine Grillparty, die er damals zusammen mit Freunden am Neckartailfinger Aileswasensee geplant hatte. Und eine Tötung habe der 19-Jährige keinesfalls im Sinne gehabt.

Mit in das Strafmaß wurden noch zwei vom Amtsgericht Reutlingen gegen ihn ausgesprochene Jugendstrafen wegen Raubes einbezogen. Da der Verurteilte über kein Einkommen verfügt, haben die Tübinger Richter davon angesehen, ihm die Verfahrenskosten und auch die Auslagen des Nebenkläger-Anwalts aufzuerlegen. Sie fallen der Staatskasse zur Last. Bernd Winckler