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Mit dem Nachlass Gutes bewirken

Finanzen 33 Stiftungen mit einem Volumen von 15 Millionen Euro unterstützen Projekte aus dem Kreis Esslingen.

Kreis. Mit dem Gedanken, eine Stiftung zu gründen, haben vermutlich die wenigsten Normalverdiener je ernsthaft gespielt. Dennoch könnte das ein Gedanke sein, der sich lohnt: Einerseits, weil zum Beispiel der Nachlass auf diese Weise geregelt werden kann. Andererseits, weil durch Stiftungen viele Projekte, Organisationen und Einrichtungen, die für das gesellschaftliche Zusammenleben wichtig sind, unterstützt werden können. 33 Stiftungen von Privatpersonen sind derzeit zum Beispiel unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen vereint – mit einem Stiftungsvolumen von 15 Millionen Euro. Unterstützt werden mit diesem Geld unterschiedliche Akteure, wie etwa Vereine, Jugend- und Altenhilfe, Bildungseinrichtungen oder der Tierschutz.

Wer mit seinem Vermögen eine Stiftung gründen will, kann dies seit dem Jahr 2015 unter anderem bei der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen und zwar „ab einem Vermögen von 50 000 Euro“, wie Vorstandsmitglied Frank Dierolf sagt. Der Wunsch, den eigenen Nachlass rechtzeitig zu ordnen und mit dem Vermögen etwas Gutes zu bewirken, sei groß; die Zahl derer, die eine Stiftung gründen wollen, steige, sagt er.

Bislang sind in diesem Jahr 114 000 Euro seitens der Stiftergemeinschaft ausgeschüttet worden. Das Geld ging an 36 gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen, 17 davon im Landkreis Esslingen. Aber auch einzelne Personen werden unterstützt. Etwa durch die Werner-Glenk-Stiftung, die Stipendien für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Esslingen finanziert. Junge Menschen, die studieren wollen, das aus finanziellen Gründen aber nicht können, erhalten 300 Euro monatlich für die Dauer von maximal 60 Monaten. Mit Hilfe dieser Unterstützung hat zum Beispiel eine junge Frau kürzlich ihren Abschluss am Institut d’études politiques de Paris machen können. Ein Stipendium sei derzeit noch zu vergeben.

Wer eine Stiftung gründen möchte, hat zwei Möglichkeiten: in Form einer Vermögens- oder einer Verbrauchsstiftung. Im ersten Fall wird der erwirtschaftete Ertrag an die Begünstigten ausgeschüttet. Bei einer Verbrauchsstiftung kann die eingesetzte Summe in Etappen während eines Zeitraums von mindestens zehn Jahren ausbezahlt werden, bis sie verbraucht ist. Die Finanzierungslage war in vielen Bereichen angesichts der Niedrigzinsjahre nicht leicht, einige Stiftungen zehrten von ihrem Kapitalstock. So entschied man sich in den vergangenen Jahren beispielsweise bei „Stifter für Baltmannsweiler und Hohengehren“, einen Teil des Kapitals in eine Verbrauchsstiftung umzuwandeln. Für diesen Schritt entschieden sich auch Beteiligte der Stiftergemeinschaft: Insbesondere während der Niedrigzinsphase seien mehr und mehr Verbrauchsstiftungen entstanden, so Frank Dierolf.

Stifterin oder Stifter kann man zu Lebzeiten oder nach dem Tod sein. Wenn sich die begünstigte Organisation oder der Verein aufgelöst hat und die Stifter bereits verstorben sind, entscheidet ein Stiftungskuratorium über die weitere Verwendung des Vermögens. Sollte kein konkreter Empfänger festgelegt sein, geschieht das unter der Voraussetzung, inhaltlich ähnlich gelagerte Begünstigte zu unterstützen. Janey Schumacher