Enge, unübersichtliche Kurven, am Straßenrand parkende Autos und viele Lastwägen - der Verkehr in Holzmaden birgt so einige Risiken. Als besonders gefährlich gilt der Bereich um die Aichelberger Straße, Hauptstraße und Rainstraße. Das soll nun besser werden.
„Der Verkehrsfluss muss ruhiger werden, manche Stellen können je nach Verkehrsaufkommen nämlich durchaus gefährlich sein“, fordert Holzmadens Bürgermeisterin Susanne Irion, die nun gemeinsam mit dem Gemeinderat an die Verkehrsbehörde Lösungsvorschläge liefert. Das Problem: Die Urweltgemeinde äußert lediglich ihre Wünsche, beschließen und umsetzen kann die Maßnahmen jedoch nur die übergeordnete Behörde.
Wenig vielversprechend sind die bisherigen Erfahrungen: Bereits vor zwei Jahren plante Holzmaden im Zuge des beschlossenen Lärmaktionsplans als autobahnnahe Kommune die Einführung von zwei Tempo-30-Zonen. Ohne Erfolg - die Gespräche mit dem Landratsamt ruhen seitdem. „Damals fanden wir nicht wirklich Gehör. Außerdem sollten wir zusätzlich noch ein Park-Konzept erstellen. Das hat das Ganze kompliziert gemacht“, erklärt Irion.
Doch jetzt werden die Karten neu gemischt. Die Forderung der Gemeinde ist klar: Es soll ein schrittweises Vorgehen erfolgen, in dem vor allem die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer in der Ortsdurchfahrt und der L 1200 Vorrang hat. Aber auch ein Blitzer auf Höhe der Aichelberger Straße 5, ein erweitertes Halteverbot in der Hirtenstraße sowie unter anderem ein Zebrastreifen im Bereich der Rain- und Aichelberger Straße stehen ganz oben auf der Agenda.
„Mit einer 30er-Zone kommt man Fußgängern, Radfahrern und Anwohnern entgegen. Dadurch wird der Verkehr harmonischer“, erklärt Andreas Weber, Freier Stadtplaner von der von Holzmaden beauftragten Planungsgruppe Kölz. Susanne Irion ist deshalb zuversichtlich, dass die Vorschläge bei der Behörde auf Wohlwollen treffen. Als ziemlich wahrscheinlich gilt zudem auch der Blitzer. „Spätestens wenn es ans Geld geht, tut‘s weh“, ergänzt Weber.
Abzuwarten bleibt hingegen die Anbringung der Fußgängerüberwege. Voraussetzung im „Verkehrsleitfaden“: Ein Zebrastreifen muss bei 30 Stundenkilometern 50 Meter im Voraus zu sehen sein, bei einer Geschwindigkeit von 50 sind es hingegen 100 Meter. Diese Vorgabe ist an den erwünschten Stellen allerdings nicht immer gegeben.
Verschiedene Gemeinderäte sprechen sich zudem für den Vorschlag aus, auf der Kreisstraße die Fahrbahn teilweise zu verengen, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung für den Lieferverkehr zu gewähren.
Das Park-Konzept liegt hingegen weiterhin auf Eis. Der Rat wird sich nochmals zusammensetzen, um gemeinsam detaillierte Vorschläge zu gestalten. Am Zug ist jetzt aber erst mal die Verkehrsbehörde.