Wenn der Frühling kommt und die Temperaturen steigen, steht dem Start in die neue Motorradsaison auch in der Teckregion nichts mehr im Wege. Doch vor der ersten Ausfahrt rät der ADAC auch aus Sicherheitsgründen Ausrüstung und Maschine sorgfältig zu prüfen. Dazu gehört etwa, einen Blick auf Batterie, Motoröl, Kühlmittel, Licht, Antriebskette, Bremsscheiben und -beläge zu werfen. Haben die Reifen weniger als 1,6 Millimeter Profil und sind älter als sechs Jahre, sind neue fällig. Grundsätzlich rät der Automobilclub defensiv und vorausschauend zu fahren. Gerade auch nach der winterbedingten Fahrpause, denn vor allem in Waldstücken und auf Brücken kann es morgens noch feuchte und glatte Straßenabschnitte geben.
Mancherorts sind die Straßenoberflächen durch Frost beschädigt, sodass sich teils große und tiefe Schlaglöcher bilden. Die können laut ADAC genau wie Rollsplittreste für Biker gefährlich werden, weil die Maschine vor allem in Schräglage auf ihnen wegrutschen kann. Klaus Schlotterbeck vom Motorsportclub Kirchheim (MCKT) empfiehlt insbesondere Fahranfängern und Wiedereinsteigern, die sich nach teils jahrelangen Fahrpausen wieder in den Sattel schwingen, auf dem Verkehrsübungsplatz bei Lindorf für zehn Euro in der Stunde den sicheren Umgang mit dem Bike zu üben. Auch ein Fahrsicherheitstraining, das der ADAC dort immer wieder anbietet, eignet sich, um Grundfahrtechniken wie Bremstechniken oder das Ausweichen bei Geradeaus- und Kurvenfahrten zu trainieren, so Schlotterbeck. Das fördere die Sicherheit.
Risikofaktoren minimieren
Trotzdem kann es zu Unfällen kommen. 2023 ereigneten sich auf baden-württembergischen Straßen laut Innenministerium 4128 Motorradunfälle. Das sind 3,3 Prozent weniger als 2022. Tödlich endete die Fahrt in der vergangenen Saison in 66 Fällen, 2022 in 64. Michael Heckel, Ausbilder beim DRK Kirchheim, kennt solche Fälle. Vor Jahren rutschte ein Biker nach einem Sturz auf der Autobahn A 8 in einer normalen Jeans mehrere Hundert Meter über den Asphalt. Als der Helfer ihn anhob, griff er ins offen liegende Becken, weil die Haut bis auf den Knochen abgeschürft war. Angepasste Geschwindigkeit und eine geeignete Schutzbekleidung seien das A und O. Das gelte auch für Roller- und Mopedfahrer.
Ob selbst- oder fremdverschuldet – Unfälle können immer passieren. Wichtig ist laut Heckel dann: „Warnblinklichtanlage einschalten, Warnweste anlegen, Unfallstelle mit Warndreieck absichern, dann unter 112 den Notruf absetzen.“ Sind verletzte Zweiradfahrer bewusstlos, muss man laut DRK-Ausbilder Julius Paulik zwingend den Sturzhelm abnehmen. Idealerweise tun das zwei Personen, es geht aber auch allein. „Der erste Helfer kniet oberhalb des Kopfes und stabilisiert den Hals, indem er Helm und Unterkiefer umfasst und leicht zu sich zieht“, so Paulik. „Der zweite Helfer öffnet dann das Visier, löst den Kinnriemen, schiebt seine Hände unter den Helm und stabilisiert so Kopf und Hals.“ Vorsichtig zieht der erste Helfer den Helm dann über die Nase nach hinten ab, ohne die Halswirbelsäule zu verletzen. Jetzt lässt sich die Person wiederbeleben oder – falls Atmung vorhanden ist – sofort in die stabile Seitenlage bringen. Und auch das Risiko, dass ein Biker an seinem Erbrochenen erstickt, wird durch die Helmabnahme minimiert. „Wer allein ist, zieht mit einer Hand den Helm ab, die andere stabilisiert Kopf und Halswirbelsäule“, erklärt der Ausbilder.
Erste-Hilfe-Kurs auffrischen
„Klagt jemand, der ansprechbar ist, über Schmerzen im Wirbelsäulenbereich, ist es ratsam, auf den Rettungsdienst zu warten“, betont Michael Heckel, der davon abrät, alleine Motorräder anzuheben, unter denen jemand liegt. Zu groß sei die Gefahr, dass die Maschine wegen des Gewichts erneut auf die Person fällt und sie verletzt. Laut ADAC ist das Risiko für Motorradfahrer, in einen Unfall verwickelt zu werden, viermal so hoch als für Autofahrer. Kopfverletzungen, Knochenbrüche und Schürfwunden zählen zu den häufigsten Verletzungen. Auch schwere Verbrennungen sind möglich. „Zum Beispiel dann, wenn jemand mit kurzer Hose stürzt und das Bein unter den heißen Motor oder Auspuff gerät“, so Heckel, der es für sinnvoll hält, alle zwei Jahre seine Kenntnisse in einem Erste-Hilfe-Kurs aufzufrischen, um im Ernstfall handlungsfähig zu sein.
Drei Fragen an Klaus Schlotterbeck vom MCKT
Ist Schutzbekleidung Pflicht?
Abgesehen von der Helmpflicht gibt es in Deutschland keine Bestimmungen, die Motorradfahrer zum Tragen einer weiteren Schutzbekleidung verpflichten. Da Biker aber im Vergleich zu Autofahrern ein wesentlich höheres Verletzungsrisiko haben, sollten sie grundsätzlich eine geeignete Funktionsbekleidung tragen.
Kann ohne geeignete Kleidung der Versicherungsschutz erlöschen?
Das hängt immer vom Einzelfall ab. Aber bei einem Unfall ohne Motorradschutzkleidung kann die Versicherung durchaus auf Fahrlässigkeit plädieren und Leistungen kürzen oder sogar ganz verweigern.
Wie sieht das beim Schmerzensgeld aus?
Wer ohne geeignete Schutzkleidung fährt und in einen Unfall verwickelt wird, erhält unter Umständen vom Gericht weniger Schmerzensgeld zugesprochen.