41-Jährige steht ab morgen wegen Tötung ihrer zwei Töchter vor Gericht
Mutter wegen Doppelmordes angeklagt

Dieses Verbrechen hat voriges Jahr im Herbst viele Menschen in der Region erschüttert: In der Nacht zum 2. November soll eine 41-jährige Mutter ihre beiden Mädchen, sieben und zehn Jahre alt, in ihrer Wohnung in Köngen mit einem Haushaltsmesser erstochen haben. Morgen beginnt in Stuttgart der Prozess gegen die Frau.

Köngen. Die Bluttat hatte damals bundesweit Wellen geschlagen. Denn auch TV-Moderator Günther Jauch ging in seinem Sonntagabend-Talk ganz aktuell darauf ein. Zuvor war es in dem ARD-Krimi „Polizeiruf 110“ vor einem Millionenpublikum um eine ähnliche Tat gegangen, wie sie sich kurz zuvor in der Gemeinde Köngen ereignet hatte.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wirft der 41-Jährigen in ihrer Anklageschrift vor, ihre Töchter heimtückisch getötet zu haben. Hintergrund des Verbrechens sei, dass die Ehe zerrüttet war. „Offenbar stand eine Trennung bevor“, sagt Claudia Krauth, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Die Frau habe verhindern wollen, dass die beiden Mädchen künftig bei ihrem Vater leben. Deswegen habe sie sich nach der Tat das Leben nehmen wollen, was misslang. Am Sonntag, 2.  November, alarmierte die Mutter gegen 14.30 Uhr über den Notruf den Rettungsdienst: Es solle schnell jemand kommen. Polizeibeamte und Rettungskraft fanden kurz danach in der Wohnung der vierköpfigen Familie die Leichen der Mädchen. Die 41-Jährige trafen die Polizisten mit einer blutenden Wunde am Arm auf dem Nachbargrundstück an. Laut Polizei war die Verletzung aber nicht lebensbedrohlich und wurde in einem Krankenhaus behandelt.

Der 51 Jahre alte Vater der Kinder war damals für mehrere Tage verreist und zur Tatzeit nicht in der gemeinsamen Wohnung in Köngen. Er kam erst am Sonntagabend zurück und musste, nachdem er von dem schrecklichen Verbrechen erfahren hatte, psychologisch betreut werden.

Seine Frau wurde am Tag danach dem Haftrichter vorgeführt. Laut Staatsanwaltschaft hat die nicht vorbestrafte Frau ein Geständnis abgelegt und als Motiv „private Probleme“ angegeben. Weil Suizidgefahr bestand, wurde sie in die psychiatrische Abteilung des Vollzugskrankenhauses Hohenasperg eingewiesen. Dort befindet sie sich nach Angaben des Landgerichts noch heute.

Eine entscheidende Rolle bei der juristischen Bewertung der Tat wird das Gutachten des Tübinger Psychiaters Peter Winckler spielen. Eine seiner Aufgaben wird es sein, die Schuldfähigkeit der Angeklagten zu beurteilen. Bei einer Verurteilung wegen zweifachen Mordes droht der 41-Jährigen eine lebenslange Haft. Stellt das Gericht eine besondere Schwere der Schuld fest, kann sie auch bei guter Führung nicht nach 15 Jahren entlassen werden. Das Vollstreckungsgericht überprüft regelmäßig, ob die Schuld gesühnt ist und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.