An einen Zufall wollte damals niemand so wirklich glauben: Zwischen 2020 und 2023 brannten in der Schafstraße drei Häuser in direkter Nachbarschaft zueinander. Alle drei Gebäude sind im Besitz ein und derselben Familie. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart übernahm die Ermittlungen, bei Haus Nummer 2 stand der Verdacht der Brandstiftung mit Todesfolge im Raum. Beim verheerendsten aller drei Brände waren Ende 2020 zwei Männer ums Leben gekommen.
Mehr als vier Jahre dauerten die Ermittlungen; in der vergangenen Woche wurde bekannt, dass auch das dritte Verfahren vorläufig beendet wird. Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mitteilte, wird das Ermittlungsverfahren zu dem Feuer in der Schafstraße 2 gegen Zahlung einer Geldauflage im hohen vierstelligen Bereich an eine gemeinnützige Einrichtung vorläufig eingestellt. Bereits 2023 endeten die Ermittlungen zu dem Brand in Haus Nummer 4 ergebnislos. Im vergangenen Jahr wurde auch das Feuer in Haus Nummer 6 zu den Akten gelegt. Doch was haben die Ermittler in den vielen Jahren herausbekommen?
Brandursache bleibt unbekannt
Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart auf Anfrage unserer Zeitung mitteilt, ergaben die Ermittlungen, dass dem Brand in der Schafstraße 2 „eine vorsätzliche oder fahrlässige Brandstiftung zugrunde liegen dürfte“. Doch eine genaue Brandursache habe nicht ermittelt werden können. „Ausgeschlossen werden konnte jedoch, dass der Brand von Gebäude Nr. 2 auf Gebäude Nr. 4 übergesprungen war“, so die Sprecherin. Nur einen Tag nach dem Brand in Haus Nummer 2 war Rauch aus dem Nachbarhaus, Schafstraße Nummer 4, aufgestiegen. Schon damals hatte die Feuerwehr ausgeschlossen, dass der zweite Brand durch den ersten verursacht worden war.
In den vergangenen Jahren hätten sich die Ermittlungen vor allem auf die Fragen konzentriert, wer für den Tod der beiden Männer in Haus Nummer 2 verantwortlich ist. Laut Staatsanwaltschaft entsprachen die Gebäude Nummer 2 und Nummer 4 nicht den geltenden Brandschutzvorschriften. Rauchmelder seien nicht vorhanden gewesen. Doch wieso wurde dann das Verfahren gegen den Eigentümer von Haus Nummer 2 gegen Zahlung einer Geldsumme eingestellt?
Laut Staatsanwaltschaft erfolgte die Einstellung gemäß Paragraf 153a Absatz 1 der Strafprozessordnung. Dieser besagt, dass ein Strafverfahren vorläufig eingestellt werden kann, wenn der Beschuldigte bestimmte Auflagen erfüllt, die geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld dem nicht entgegensteht. Insbesondere die Tatsache, dass das Feuer im Haus Nummer 2 bereits über vier Jahre zurückliegt, hätte zur Einstellung des Verfahrens geführt. Außerdem bestand das Problem, dass durch einen Sachverständigen nicht habe geklärt werden können, ob Rauchmelder tatsächlich das Leben der beiden Männer gerettet hätten.