Mehr als 20 Monate nach der Bürgermeisterwahl in Wernau hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) mit Beschluss vom 23. Juni deren Rechtmäßigkeit abschließend bestätigt. Damit ist Christiane Krieger nicht länger „bestellt“, sondern ganz offiziell die Bürgermeisterin von Wernau. Das bedeutet auch: Die 33-jährige Rathauschefin darf in der Gemeinderatssitzung am Montag, 30. Juni, erstmals ihr Stimmrecht ausüben. Mit seinem jüngsten Beschluss hat der VGH das von Thomas Nitsch angestoßene Verfahren endgültig beendet, der Antrag auf Berufung wurde nicht zugelassen. Die Begründung des VGH schließt mit dem Satz: „Dieser Beschluss ist unanfechtbar.“
„Der Kläger ist endgültig gescheitert“, reagiert die Stadtverwaltung Wernau darauf in einer Pressemitteilung. Im Rathaus begrüße man die damit verbundene rechtliche Klarheit für die Bevölkerung und Verwaltung.
Kommt der Fall ins Fernsehen?
Weil seine Unterlagen vom Wahlausschuss im Vorfeld der Wernauer Bürgermeisterwahl am 8. Oktober 2023 als unvollständig und fehlerhaft eingestuft worden waren, hatte Thomas Nitsch zunächst Widerspruch bei der Kommunalaufsicht eingelegt – erfolglos. Anschließend klagte der 50-jährige Mediengestalter aus Wernau vor dem Verwaltungsgericht gegen das Wahlergebnis, unterlag jedoch im November 2024.
Trotz Abschluss des gerichtlichen Verfahrens will Nitsch den Fall offenbar nicht ruhen lassen: Laut Medienberichten hat er die Verwertungsrechte an ein Medienunternehmen abgegeben: Anfang kommenden Jahres würden Video- und Audioaufnahmen in einem bekannten TV-Format eines privaten Senders ausgestrahlt.
Stadt Wernau behält sich den Rechtsweg vor
Auf die Medienberichte hin meldet sich die Stadtverwaltung Wernau erneut zu Wort und bezieht sich auf die Veröffentlichung von „persönlichen Angriffen des Klägers gegen einen städtischen Mitarbeiter“. „Als Arbeitgeberin und Leiterin der Stadtverwaltung stehe ich klar und uneingeschränkt an der Seite meiner Beschäftigten“, betont Christiane Krieger. „Ich dulde keine Form unsubstantiierter öffentlicher Verurteilung oder gezielter persönlicher Angriffe.“ Ein Nachspiel ist nicht auszuschließen. „Wir prüfen derzeit, ob durch die Veröffentlichung und Verwertung der betreffenden Aufnahmen rechtlich geschützte Interessen verletzt wurden und behalten uns ausdrücklich vor, rechtliche Schritte einzuleiten“, so die Stadt.