Umtauschaktion
Nach dem Lappen jetzt die Karte

Der fälschungssichere Führerschein kommt. Bis 19. Januar müssen die ersten Exemplare im Scheckkartenformat umgetauscht sein. Das Landratsamt rechnet mit 55.000 Anträgen. 

Diese Version des Führerscheins hat bald ausgedient: Bis spätestens 2033 soll nur noch ein einheitlicher und fälschungssicherer EU-Führerschein in Umlauf sein. Die erste Umtauschwelle läuft bis Januar. Foto: Jürgen Fälchle – stock.adobe.com

Auf die Landratsämter rollt eine gewaltige Antragswelle zu. Weil Führerscheine europaweit fälschungssicher werden sollen, müssen die alten schrittweise umgetauscht werden. Was bisher vor allem für den grauen oder rosa „Lappen“ galt, trifft nun auch die ersten Dokumente im Scheckkartenformat. Weil davon besonders geburtenstarke Jahrgänge betroffen sind, hat das gravierende Folgen: Mussten in der Führerscheinstelle im Esslinger Landratsamt bisher jährlich etwa 18.000 Führerscheine umgetauscht werden, erwartet die Behörde allein im kommenden Halbjahr bis zum ersten Stichtag am 19. Januar circa 55.000 Anträge. „Das bringt uns über unsere Leistungsgrenze hinaus“, sagt Dezernatsleiterin Christina Werstein.

Was also tun? Die Antwort heißt: Lenkungskonzept. Damit sollen Verfahren beschleunigt und entzerrt werden. Seit Juni ist ein Besuch der Führerscheinstelle nur noch mit vorher vereinbartem Termin möglich. Ab Mitte September werden zudem alle Kräfte in der zentralen Führerscheinstelle des Landratsamtes auf dem Plochinger Stumpenhof gebündelt. Das bedeutet nicht, dass die beiden Außenstellen in Kirchheim und Nürtingen vollends ihre Türen schließen. Neu ausgestellte Führerschein könnten dort auch weiterhin abgeholt werden, betont Verkehrsdezernentin Chris­tina Werstein.

Das Wichtigste aber ist: Die Zukunft im Amt ist digital. Seit Juni können alle Anträge bequem von zu Hause aus vollständig digital gestellt und auch bezahlt werden. Dadurch halbiert sich zumindest der Aufwand beim Umtausch, denn persönlich abgeholt werden muss der neue Führerschein auch weiterhin.

Wer muss jetzt umtauschen?

Als erste betroffen sind Besitzer von Scheckkarten-Führerscheinen, die in den Jahren 1999 bis einschließlich 2001 ausgestellt wurden. Maßgeblich ist also nicht das Datum, seitdem jemand fahrberechtigt ist, sondern das Ausstellungsdatum auf der Karte.

Was brauche ich zum Umtausch?

Auf jeden Fall einen Personalausweis oder Reisepass. Außerdem ein aktuelles biometrisches Passbild und den aktuellen Führerschein, der umgetauscht werden soll. Wer einen Umtauschantrag digital stellen will, braucht eine e-ID, also einen onlinefähigen Ausweis oder ein entsprechendes Nutzerkonto. Ein biometrisches Passfoto und ein Foto des alten Führerscheins können als Dateien hochgeladen und digital übermittelt werden. Der Antrag muss in diesem Zuge auch digital bezahlt werden.

Wie lange ist der neue gültig?

Der neue EU-Führerschein ist nicht unbegrenzt gültig. Er muss nach 15 Jahren mit einem aktuellen Foto neu beantragt werden.

Besteht eine Umtauschpflicht?

Ja. Der Umtausch ist für alle Verkehrsteilnehmer verpflichtend. Allerdings bezieht sich das Ablaufdatum nur auf das Dokument und nicht auf die Fahrberechtigung. Pkw und Motorräder dürfen also auch weiterhin gefahren werden, sollte die Umtauschfrist bereits verstrichen sein. Wer mit alter Karte fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, jedoch keine Straftat.

Was kostet der Umtausch?

Die Verwaltungskosten für den Umtausch des Führerscheins betragen rund 25 Euro. Dazu kommen die Kosten für ein aktuelles biometrisches Passfoto.