Die Esslinger Kreisverwaltung hat angekündigt, im August nach zwei Jahren neue Mietobergrenzen für Sozialwohnungen von Hilfeempfängern festlegen zu wollen. Die letzte Erhebung stammt vom August 2023. Landkreise sind verpflichtet, die Zahlen spätestens nach vier Jahren fortzuschreiben. Der vorgezogene Termin hat einen Grund: Weil in der Vergangenheit nur die Großen Kreisstädte über einen qualifizierten Mietspiegel verfügten, der die Lage am Wohnungsmarkt transparent macht und wichtige statistische Daten liefert, richteten sich die Mietobergrenzen im Kreis Esslingen zuletzt nach dem Mietpreisindex des Landes Baden-Württemberg.
Inzwischen lägen die Zahlen aus den 44 Kommunen im Landkreis fast flächendeckend vor, sagt Landrat Marcel Musolf. „Damit haben wir nun eine verifizierte Datengrundlage, mit der wir arbeiten können.“ Möglich wurde dies durch die Arbeit des Gemeinsamen Gutachterausschusses. Den kommunalen Zweckverband, der als unabhängiges Gremium von Sachverständigen fungiert, gibt es im Kreis seit Juli 2021.
Die Mietobergrenze für Empfänger von Sozialhilfe liegt für einen Einpersonenhaushalt in Kirchheim zurzeit bei 614 Euro Kaltmiete bis zu einer Wohnfläche von 45 Quadratmetern. Für einen Vierpersonenhaushalt liegt sie bei 957 Euro.