Nürtingen. In Nürtingen gibt es einen neuen Corona-Hotspot: Mit Stand von Donnerstag waren 33 Bewohner der Flüchtlingsunterkunft des Landkreises in der Max-Eyth-Straße positiv auf Covid-19 getestet. Derzeit leben über 50 Personen in dem Gebäude. Dr. Martin Häberle vom Nürtinger Flüchtlingsnetzwerk „NFANT“ berichtet, dass bereits am 6. Oktober ein Besuchsverbot für die Unterkunft ausgesprochen worden sei, da ein Bewohner positiv getestet wurde. Häberle sagt, dass das DRK die Versorgung der Bewohner sichergestellt habe, jedoch werde vom Sicherheitsdienst niemand am Verlassen der Unterkunft gehindert.
Am Donnerstag, 15. Oktober wurde Häberle berichtet, dass Infizierte und noch nicht Infizierte gemeinsam in einem Zimmer leben. Er habe umgehend das Landratsamt informiert. Man habe geantwortet, dass es nicht möglich sei, alle Infizierten anderswo unterzubringen. Von den fünf bis dahin bekannten kamen nur drei in eine Sonderunterkunft in Köngen.
Am Montag, 19. Oktober, habe es den zweiten Massentest in der Unterkunft gegeben, mit dem Ergebnis, dass es 33 Infizierte gab. „Es muss davon ausgegangen werden, dass mittlerweile alle oder fast alle Bewohner und das Personal infiziert sind, da ein striktes Handeln nach dem Infektionsschutzgesetz unterlassen wurde“, ist Häberles Fazit. „Während der ganzen letzten Woche wurde offenbar nicht darauf geachtet, dass Infizierte von anderen getrennt wurden, um Kontaktpersonen kümmerte man sich nicht.“
Das Landratsamt und die Stadt Nürtingen haben nun Stellung zu den Vorwürfen genommen. Man habe nach Bekanntwerden der ersten Fälle umgehend regiert: „Alle Bewohner wurden unter Quarantäne gestellt und getestet. Zudem wurde ein Besuchsverbot für alle Gemeinschaftsunterkünfte der Flüchtlings- und Obdachlosenunterbringung in Nürtingen verfügt“.
Laut Häberle sei es innerhalb einer großen Unterkunft wie in der Max-Eyth-Straße kaum möglich, die Bewohner richtig zu isolieren. Dazu kommt, dass sich viele der Bewohner nicht an die Regeln halten, obwohl diese in mehreren Sprachen kommuniziert wurden. Sie gehen in die Nürtinger Innenstadt, weil sie in der Unterkunft kein WLAN haben, manche haben über verschiedene Tätigkeiten Kontakte, die nirgends nachvollzogen werden können. Auf den Vorwurf, dass erkrankte Personen die Unterkunft verlassen, heißt es in der Mitteilung: „Alle Maßnahmen zur Eindämmung des Virus basieren zunächst auf der freiwilligen Mitarbeit der Betroffenen. Die Quarantäneverfügung ist keine freiheitsbeschränkende Maßnahme, die ein Wegschließen der Person erlaubt“. Barbara Gosson