Kreis. Die Amtszeit von Esslingens Landrat Heinz Eininger endet am 30. September nächsten Jahres. Bereits vor sechs Monaten hatte er angekündigt, die Verantwortung in jüngere Hände abgeben zu wollen. Ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin wird am 26. Juli 2024 gewählt.
Heinz Eininger ist seit 1. Oktober 2000 im Amt und damit der dienstälteste Landrat in Baden-Württemberg. Der CDU-Politiker hätte durchaus noch einmal antreten und sich für eine vierte Amtszeit als Kreischef wählen lassen können. Allerdings wäre es dem Juristen nicht möglich gewesen, die komplette Wahlperiode von acht Jahren vollzumachen. Nach fünfeinhalb Jahren wäre für ihn definitiv Schluss, denn für Landräte und Landrätinnen in Baden-Württemberg ist ein „Verfallsdatum“ von 73 Jahren festgesetzt.
Anders als in den meisten Bundesländern wird ein Landrat in Baden-Württemberg nicht direkt vom Volk gewählt, sondern von den Mitgliedern des Kreistages. Was diese Entscheidung so spannend macht: Bei den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 bestimmt die Bürgerschaft zugleich auch ein neues Esslinger Kreisparlament. Wie dann die Machtverhältnisse aussehen werden, weiß heute niemand.
Die formalen Voraussetzungen klingen schlicht: Bewerber müssen Deutsche sein und am Wahltag das 30., aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben. Die Anforderungen sind jedoch hoch. Immerhin ist der Esslinger Landrat als gesetzlicher Vertreter des Kreises mit seinen rund 541 000 Einwohnern, als Chef von rund 2500 Mitarbeitenden der Kreisverwaltung, als Vorsitzender des Kreistages und als Manager in diversen Verbänden gefordert. Die Höhe der Besoldung ist gesetzlich festgelegt – sie liegt bei mehr als 11 000 Euro brutto monatlich.
Das weitere Vorgehen ist in der Landkreisordnung für Baden-Württemberg geregelt. Zur Vorbereitung des Urnengangs wird der noch amtierende Esslinger Kreistag nun eigens einen Ausschuss bilden. Dieser entscheidet über die öffentliche Ausschreibung der Stelle und legt dem Innenministerium dann die eingegangenen Bewerbungen vor. Dieses könnte Interessenten ablehnen, wenn ein Kandidat für den Posten nicht ausreichend qualifiziert ist.
Für den Sieg bei der Landratswahl ist in den ersten beiden Wahlgängen eine absolute Mehrheit notwendig. Im dritten Wahlgang genügt dann die relative Mehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Die Kreistagsfraktionen haben bereits mit der Suche nach einem Nachfolger oder einer Nachfolgerin begonnen – im Stillen. Keine mag sich dabei in die Karten schauen lassen, Personalien sind noch streng geheim. Elke Hauptmann