Zwischen Neckar und Alb
Nicht alle über einen Kamm scheren

Beruf Barber-Shops entstehen überall im Kreis. Hier dürfen ohne Meisterbrief nur Bärte geschnitten werden. Wer sich trotzdem am Haupthaar zu schaffen macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Von Julia Theermann

Wie Pilze sprießen sie aus dem Boden. „Barber-Shops bedienen einen gesellschaftlichen Trend“, sagt Jens Schmitt, der Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Esslingen-Nürtingen. Ein Barber-Shop richtet sich an männliche Kunden, die sich dort rasieren lassen können. Das Haupthaar dürfen die Angestellten im Barber-Shop in der Regel nicht schneiden und frisieren. Es gilt die Meisterpflicht. Das heißt, im Barber-Shop muss es mindestens einen Angestellten geben, der Friseurmeister ist.

Wer trotzdem Haare schneidet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. „Ohne vorliegende Meisterprüfung eines Beschäftigten im Betrieb dürfen in diesen Barber-Shops ausschließlich Bärte und Augenbrauen rasiert und geschnitten werden“, erklärt Zollamtsrat Thomas Seemann von der Stabsstelle Kommunikation des Hauptzollamts Stuttgart. Hat der Inhaber oder ein als Betriebsleiter agierender Vollzeitangestellter einen Meisterbrief, dürfen auch die Angestellten die Kopfhaare schneiden - wie in einem ganz normalen Friseurgeschäft. Allerdings, so hat Schmitt von verschiedenen Betrieben im Kreis gehört, hält das die schwarzen Schafe nicht davon ab, Schnitte zum Dumping-Preis anzubieten. Das Problem sieht ein Esslinger Friseurmeister bei der Kooperation von Handwerkskammer und Gewerbeämtern. „Das größte Problem wäre gelöst, wenn diese Läden gar nicht erst aufmachen dürften“, sagt er bei einer Sprechstunde der Handwerkskammer Region Stuttgart.

Auch die Handwerkskammer sieht die Zunahme von Barber-Shops als problematisch an. Im Herbst habe sie gemeinsam mit dem Hauptzollamt Stuttgart eine Aktion gegen diese Einrichtungen durchgeführt. „Dabei wurde eine Vielzahl von Verstößen festgestellt, insbesondere Schwarzarbeit“, sagt Präsident Rainer Reichhold. Von zehn kontrollierten Barber-Shops wurden nach Angaben der Handwerkskammer in sieben Läden nicht nur Bärte geschnitten, sondern auch Haare.

Laut Jens Schmitt höre man immer wieder über Mitgliedsbetriebe von schwarzen Schafen, die trotz fehlenden Meisterbriefes Haare schneiden. Landauf, landab seien diese Entwicklungen zu beobachten. Es sei allerdings auch wichtig, dass man die Betreiber von solchen Läden nicht unter Generalverdacht stelle. So sieht es auch das Ordnungsamt. „Kontrollen finden bei uns anlassbezogen statt.“ Und dazu muss es Kläger geben, sagt auch Jens Schmitt. Bemerkt werden Verstöße also meist durch Hinweise, aber auch regelmäßige Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls können sie aufdecken. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit schaut sich sowohl in herkömmlichen Friseurbetrieben als auch in Barber-Shops um. Hauptsächlich geht es dabei zwar um die vollständige Anmeldung der Beschäftigten zur Sozialversicherung, um die Zahlung des Mindestlohns und um das Thema illegale Ausländerbeschäftigung. Aber, so Zollamtsrat Seemann, Verstöße gegen die Meisterpflicht werden direkt an die Handwerkskammer gemeldet. Dort wird überprüft, ob ein Eintrag in der Handwerksrolle vorliegt. Obwohl also Verstöße gegen die Handwerksordnung im Kreis nicht so häufig seien, will die Handwerkskammer gegen die schwarzen Schafe vorgehen. „Wir haben speziell Personal aufgebaut“, sagt Hauptgeschäftsführer Thomas Hoefling. Man habe großes Interesse daran, mit den Gewerbeämtern der Kommunen zu kooperieren, um häufigere Kontrollen durchführen zu können. Bußgelder und etwaige Unterlassungsverfahren brächten durchaus Erfolg, findet Gerd Kistenfeger, Pressesprecher der Handwerkskammer Stuttgart.