Kirchheim. Die Stadtverwaltung Kirchheim weist darauf hin, dass Gesichtsvisiere oder „Faceshields“ nicht die im Sinne der Maskenpflicht erforderliche nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung ersetzen. Gesichtsvisiere stellen keinen gleichwertigen Ersatz für einen Mund-Nasen-Schutz dar, weil der Schutz anderer Personen nicht vollständig gewährleistet wird. Wie die Landesregierung mitteilt, handelt es sich bei den zulässigen Alltagsmasken oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckungen um „selbstgemachte Masken aller Art, die Mund und Nase vollständig und sicher abdecken“.
Ein Gesichtsvisier oder „Face- shield“ aus Polyester mit Bügel entspricht also nicht einem Mund-Nasenschutz im Sinne der Corona-Verordnung. Voraussetzung ist eine vollständige und sichere Abdeckung von Mund und Nase. Ein Gesichtsvisier ist nur in Kombination mit einer Mund-Nasen-Bedeckung oder einer Spuckschutzwand in Läden zulässig.pm