Wie viele Säulen zur Tempoüberwachung wurden im Kreis im vergangenen Jahr neu in Betrieb genommen und warum? Was steckt hinter dem Konzept und wie haben sich die Einnahmen durch Bußgelder in diesem Zeitraum entwickelt? Fragen, die man schon mal stellen kann, wenn man als Bürgervertreter im Kreistag sitzt. Heiko Kißhauer, einer von vier Abgeordneten der AfD-Fraktion im Kreisparlament, hatte sich für seine schriftliche Anfrage eine griffige Überschrift einfallen lassen: „Geschwindigkeitsüberwachung zwischen Notwendigkeit und Abkassieren.“
Weil der Ton wie immer die Musik macht und nicht alles, was populär daherkommt, bürokratisch wohl gelitten ist, reagierte die Verwaltungsspitze ziemlich verschnupft. Dem Eindruck, dass im Landkreis nach Wohlgefallen kontrolliert würde, setzte Landrat Heinz Eininger Aufkklärung entgegen. Jeder Standort einer Blitzsäule sei durch Lärmschutz oder Verkehrssicherheit gut begründet. „Anders dürften wir die Anlagen gar nicht betreiben.“ Dass die alten „Starenkästen“ nach und nach ersetzt würden, habe einen schlichten Grund: Es gibt keine Ersatzteile mehr, die Wartung sei zu aufwändig geworden. Neue Standorte entstünden häufig auf Wunsch von Gemeinden, die wiederum gar nicht von den Einnahmen profitierten. Lediglich die Großen Kreisstädte blitzen auf eigene Rechnung.
Die bestellten Zahlen bekam Kisshauer am Ende noch geliefert: Im Zuge der Erneuerung der Messstellen hat der Landkreis bis 2021 insgesamt 23 Säulen neu errichtet oder umgerüstet. 2022 folgten weitere zehn Standorte. Genauso viele sind abschließend auch im neuen Jahr geplant. Ertappte Sünder haben dem Landkreis allein in diesem Jahr bisher mehr als 2,2 Millionen Euro an Bußgeldern beschert. Zum Vergleich: Zwei Jahre zuvor waren es etwas mehr als 920 000 Euro. Der drastische Zuwachs ist allerdings weniger auf mehr Raserei und Kontrollen als auf den Gesetzgeber zurückzuführen, der die Strafen im neuen Bußgeldkatalog im November 2021 drastisch verschärft hat.
Bei der AfD zeigt man sich zerrissen zwischen bürgerwutkompatiblem Vorwurf der Abzocke und dem Bekenntnis zur Verkehrssicherheit. Nach einer Schnellbleiche in Öffentlichem Recht war dann auch der AfD-Vorschlag erledigt, wonach es dann wenigstens sinnvoll sei, die Einnahmen dort zu verwenden, wofür sie eigentlich eingesammelt wurden: für mehr Sicherheit in Schulen, Kindergärten oder Seniorenheimen. Für Bußgeldeinnahmen gebe es keine Zweckbindung, klärte Eininger auf. „Das sieht das Gesetz nicht vor.“