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Notzingen: Der Brandstifter fiel schon früher auf

Prozess Dem Bewohner einer Notzinger Unterkunft droht jetzt die Einweisung in die geschlossene Psychiatrie.

Notzingen. Der 28-jährige Deutsche, der sich wegen Brandstiftung in einer Notzinger Unterkunft und wegen räuberischer Erpressung in einer Kirchheimer Tankstelle vor Gericht steht, soll schon lange vor dem Brand öfter mit Feuer gespielt haben. So jedenfalls berichtet es jetzt vor dem Stuttgarter Landgericht der Hausmeister der Notzinger Flüchtlingsunterkunft. Der Mann sei auch sonst auffällig gewesen, habe auch Lebensmittel aus dem Fenster geworfen.

Die Richter der 8. Großen Strafkammer verhandeln seit vergangener Woche gegen den 28-Jährigen, der nach ersten Einschätzungen eines psychiatrischen Sachverständigen die ihm vorgeworfenen Straftaten im Zustand einer paranoiden Schizophrenie begangen haben soll (wir berichteten).

Vor allem bei der Brandstiftung am 11. Oktober sei der Schaden hoch gewesen, berichten vor Gericht die Feuerwehrmänner. Das Zimmer sei durch das Feuer vollkommen zerstört worden. Man habe nicht nur alle Wände neu tapezieren, sondern auch eine neue Decke und einen neuen Fußboden einbauen müssen. Selbst der angrenzende Flur wurde durch den Brand in Mitleidenschaft gezogen. Ein mögliches weiteres Umgreifen der Flammen habe nur durch das rasche Eingreifen der Kirchheimer Feuerwehr verhindert werden können.

Mitbewohner gefährdet

Auch der Schaden, der zunächst mit 5000 bis 7000 Euro errechnet worden war, sei viel höher gewesen, sagt einer der Wehrmänner jetzt im Zeugenstand des Stuttgarter Landgerichts aus. Man habe nach Eintreffen im Dachgeschoss gerade noch einen Mann retten können. Zwei weitere Hausbewohner mussten wegen des Verdachts einer Rauchgasvergiftung behandelt werden. Der Angeklagte selbst war kurz nach dem Ausbruch des Feuers nach Kirchheim geflüchtet.

Dort viel er auf, weil er Verkehrszeichen umwarf. In Kirchheim soll er zudem in einer Tankstelle Waren gestohlen und sich mit dem Kassierer gerangelt haben. Die Beschädigungen an Verkehrszeichen habe er auch schon früher in Notzingen praktiziert, sagte jetzt der Unterkunft-Hausmeister. Man habe ihn auch gefragt, warum er aus seinem Fenster wahllos Lebensmittel und Schuhe auf die Straße werfe. Seine Antwort; „Für die Armen“.

Der Angeklagte wird wohl nicht im Gefängnis landen, denn aufgrund seiner psychischen Krankheit könnte er schuldunfähig sein und muss daher in eine geschlossene Einrichtung eingewiesen werden. So lautet jetzt auch der Antrag der Staatsanwaltschaft.

Die Entscheidung wollen die Richter am Mittwoch, 13. April, verkünden. Bernd Winckler