Lenningen. Nach der Anklage vor der 4. Großen Jugendschutz-Strafkammer in Stuttgart habe der 21-Jährige, der ebenfalls mit einem Fahrrad unterwegs war, das Kind damals unweit der Kläranlage bei Gutenberg angesprochen und zunächst zum „Spielen“ eingeladen, was die Zehnjährige aber abgelehnt habe. Danach soll der Mann das Mädchen aufgefordert haben ihn zu küssen. Auch dies lehnte die Schülerin mit dem Hinweis, dass sie nach Hause wolle, ab. Schließlich soll der Beschuldigte dann zudringlich geworden sein, das Kind auf den Boden gedrückt, es teilweise entkleidet und den Beischlaf mit ihm versucht haben. Danach, so die Anklage, sei er geflüchtet.
Das Kind wurde später leicht verletzt gefunden, nach dem Täter fahndete die Polizei in einer großangelegten Suchaktion mit mehreren Streifenfahrzeugen und dem Polizei-Helikopter Bussard II – zunächst erfolglos. Erst zweieinhalb Wochen später, am 9. Juni, klickten dann an seiner Lenninger Wohnadresse die Handschellen, nachdem die Ermittler ihn anhand der DNA-Spuren ausfindig gemacht hatten. Dabei stellte sich heraus, dass der 21-Jährige nicht nur wegen versuchten schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes verdächtig ist, sondern auch wegen Besitzes zahlreicher kinderpornografischer Dateien, die er auf seinem Smartphone gespeichert haben soll.
Nach Auswertung seines Telefons habe man besonders schlimme Darstellungen von kinderpornografischen Darstellungen sicherstellen können, zum Beispiel Missbräuche erwachsener Männer mit Mädchen im Alter zwischen fünf und acht Jahren. Allein schon der Besitz solcher Darstellungen als Datei ist inzwischen strafbar. Die Staatsanwältin betonte in der Anklage, dass hier ein besonders schwerer Fall vorliege.
Der Angeklagte will vor den Stuttgarter Richtern zu den Vorwürfen Stellung nehmen, beziehungsweise über eine Erklärung seines Verteidigers. Allerdings stellte der Anwalt hierzu den Antrag, diese Aussage unter Ausschluss der Öffentlichkeit vortragen zu wollen. Lediglich Angaben zu den persönlichen Verhältnissen seines Mandanten wurden am ersten Verhandlungstag noch öffentlich erörtert: Demnach wurde der der 21-Jährige mit sieben Jahren eingeschult und hat einen Hauptschulabschluss. Danach, so berichtete er selbst, habe er ein Praktikum in einer Lenninger Gärtnerei begonnen.
Die 4. Große Jugendschutz-Strafkammer hat insgesamt vier Verhandlungstage terminiert, um den Fall aufzuklären. Mehrere Zeugen werden gehört, darunter auch jener Fußgänger, der kurz vor der angeklagten Tat dem Mädchen noch geholfen hatte, die heruntergerutschte Kette an seinem Fahrrad wieder aufzuziehen. Nächster Prozesstag ist am Donnerstag, 10. November. Bernd Winckler