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Organspende sorgt für hitzige Debatten

Medizin Die vier Abgeordneten des Wahlkreises haben für die „Erweiterte Entscheidungsregelung“ gestimmt. Die Redaktion des Teckboten ist gespalten. Von Thomas Zapp

Der Deutsche Bundestag hat nach einer emotionalen Debatte über eine Neuregelung der Organspende fraktionsübergreifend für eine „Erweiterte Entscheidungsregelung“ gestimmt. Auch die vier Wahlkreis-Abgeordneten Nils Schmidt (SPD), Renata Alt (FDP), Michael Hennrich (CDU) und Matthias Gastel (Grüne) haben ihr Votum dafür abgegeben. Künftig ist also auch weiterhin eine aktive Zustimmung des potenziellen Spenders zu Lebzeiten erforderlich. Neu ist aber jetzt, dass die persönliche Entscheidung in einem Online-Register vermerkt ist. Außerdem sollen Bürger über die Organspende besser informiert werden. Die Ausweisstellen sollen Informationsmaterialien austeilen, Hausärzte sollen ihre Patienten mindestens alle zwei Jahre zur Organspende beraten.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte zuvor eine „Widerspruchsregelung“ vorgeschlagen. Sie hätte bei Personen ab 16 Jahren ihr Einverständnis zur Organentnahme vorausgesetzt. Ist das nicht der Fall, müsste man seinen Widerspruch erklären. So ist es in vielen Ländern geregelt. In Deutschland stehen etwa 9500 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan, demgegenüber gab es 2018 bundesweit 955 Organspender. Das entspricht 11,5 Organspenden je eine Million Einwohner. In Europa führt Spanien die Statistik an: 2017 kamen dort auf eine Million Einwohner 46,9 Organspender.