Lenningen. Dank eines umfassenden Geständnisses kam ein 21-Jähriger Mann aus Lenningen am ersten Verhandlungstag wegen Kindesmissbrauchs mit dreieinviertel Jahren Haft davon. Der Prozess fand jetzt vor dem Stuttgarter Landgericht statt. Der Mann hatte vor der Jugendschutz-Strafkammer zugegeben, dass er am 25. Mai dieses Jahres auf einem Feldweg bei Lenningen eine zehnjährige Radfahrerin sexuell missbraucht hatte.
Nicht nur der sexuelle Missbrauch des Kindes in einem besonders schweren Fall, sondern auch den Besitz kinderpornografischer Schriften hatte der 21-Jährige vor den Stuttgarter Richtern bereits am ersten Verhandlungstag zugegeben. Das Geständnis kam auf Anraten seines Verteidigers. Ansonsten hätten ihm bis zu zehn Jahre Haft gedroht, falls das Gericht in einer längeren Beweisaufnahme zu dem Ergebnis gekommen wäre, dass er schuldig ist. Obendrein hätte man in diesem Fall die Zehnjährige in den Zeugenstand rufen müssen.
Mädchen war auf dem Heimweg
Die Strafkammer stellte fest, dass der Angeklagte an jenem 25. Mai mit seinem Fahrrad zwischen Lenningen und Gutenberg unterwegs war und dabei die Zehnjährige traf, die ebenfalls mit ihrem Rad auf dem Weg nach Hause war. Er forderte das Kind auf, ihn zu küssen. Die Schülerin wies den Mann mit dem Hinweis ab, dass sie nach Hause wolle. Im Gerichtssaal behauptete der 21-Jährige, keine Gewalt angewendet zu haben. Er habe das Mädchen zu sexuellen Handlungen animiert und versucht, sich auch durch Eindringen an ihr zu vergehen. Dazu kam es nicht mehr. Die Zehnjährige wurde später allerdings leicht verletzt aufgefunden.
Sein Geständnis hatte der Mann in einer nichtöffentlichen Sitzung des Gerichts abgelegt. Da er zur Tatzeit knapp 21 Jahre alt war, galt für ihn auch nicht mehr das Jugendstrafrecht, was ihm möglicherweise eine noch mildere Strafe eingebracht hätte. Die jetzt verhängten drei Jahre und drei Monate Gesamtfreiheitsstrafe wegen „versuchten schweren sexuellen Missbrauchs in Tateinheit mit sexuellem Übergriff auf ein Kind und Besitz kinderpornografischer Bilder auf seinem Handy“ hat der Angeklagte angenommen. Bernd Winckler