Dettingen. „In dem Bereich knallt es regelmäßig“, sagte Dettingens Bürgermeister doppeldeutig, als er die Parksituation in der Ortsmitte ansprach. Eine neue Parkscheibenregelung vor den Gebäuden Kirchheimer Straße 50 bis 66 soll das Ganze nun entschärfen.
Morgens kommt es dort regelmäßig zu Verstößen und mehr oder weniger lauten Konflikten zwischen Autofahrern. Werktags besteht dort von 8 bis 18 Uhr eine Parkscheibenpflicht. Auf den Kurzzeitparkplätzen kann das Auto maximal 30 Minuten abgestellt werden, um schnell zum Bäcker, zur Post oder einem anderen Laden gehen zu können. Die Zwei-Stunden-Parkplätze sind für längere Besuche bei Arzt, Frisör, Bank oder Ähnlichem gedacht.
Das Problem: Nachts nutzen Anwohner die elf Parkplätze – und machen sie morgens nicht rechtzeitig frei. Der Lösungsvorschlag des Schultes: „Wir müssen die Zeiten anpassen.“ Die Bäckerei öffnet schon um 6.30 Uhr ihre Türen, weshalb die Kunden ihre Fahrzeuge nicht in der Nähe abstellen können. Dadurch kommt es vermehrt zu Parkverstößen, die Einfahrt zur Arztpraxis wird regelmäßig blockiert. „Deshalb schlagen wir vor, die Parkscheibenlösung auf 6 Uhr vorzuziehen“, erklärte Rainer Haußmann. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass den Anwohnern in unmittelbarer Nähe am Bahnhof kostenlose Parkplätze zur Verfügung stehen.
„Die Anwohner müssen ihre Autos wegfahren. Um nur ,gschwend‘ zu parken, wird die Praxis regelmäßig zugeparkt. Das muss geahndet werden, sonst nimmt das überhand“, fasste Rainer Haußmann die Lage zusammen. Für eine konsequente Kontrolle sprach sich auch der Gemeinderat aus. „Sonst funktioniert es nicht“, so der Tenor.
Dies brachte die Sprache auf ein weiteres Problem: die fehlende Kontrolle. Der örtliche Vollzugsdienst ist längere Zeit ausgefallen, was ganz offensichtlich ausgenutzt wurde. Darauf sollten sich die Falschparker jedoch nicht mehr verlassen. „Dann springt einer vom Rathaus rüber“, sagte der Schultes.
Der Gemeinderat stimmte dem 6-Uhr-Vorschlag einstimmig zu. Allerdings muss die neue Regelung noch von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden, weshalb ein entsprechender Antrag an die Stadt Kirchheim gerichtet werden muss.