Rechtsstreit
Pferdehalle in Reudern abgelehnt: Regierungspräsidium gibt Stadt Nürtingen recht

In der Auseinandersetzung um eine Beritthalle in Reudern hat das Regierungspräsidium Stuttgart einem Nürtinger Stadtrat einen Strich durch die Rechnung gemacht.

In der Halle in Reudern dürfen keine Pferde ausgebildet werden. Foto: NZ-Archiv

Aus einer Lagerhalle im Gewerbegebiet „Breitäcker II“ darf keine Beritthalle werden. Das hat nun das Regierungspräsidium in Stuttgart entschieden. Damit endet vorerst der Streit zwischen der Nürtinger Stadtverwaltung und einem Gartenbauunternehmen, dessen Geschäftsführer ein Nürtinger Stadtrat ist.

Der hatte 2019 den Zuschlag für einen der begehrten Bauplätze im Reuderner Gewerbegebiet erhalten, um eine Lagerhalle gleich neben dem Gartenbauunternehmen zu errichten. Schon damals hatte es unter den nicht berücksichtigten Bewerbern Gerüchte gegeben, dass bei der Vergabe in den nicht öffentlichen Sitzungen nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist. 20 Bewerbungen waren bei der Stadtverwaltung eingegangen; sieben Bewerber wurden hinter verschlossener Tür von Ortschaftsrat und Verwaltungsausschuss ausgewählt – darunter der Nürtinger Stadtrat. Doch die Entscheidung sei nach einem Punktesystem gefallen, beteuerte die Stadtverwaltung. Vor allem sollten Handwerks- und Produktionsbetriebe zum Zuge kommen.

Doch nachdem er den Zuschlag erhalten hatte, sollte aus der Lagerhalle plötzlich eine Beritthalle werden – also eine Stätte, in der Pferde professionell ausgebildet werden. Ein entsprechender Antrag war 2023 bei der Stadt Nürtingen eingegangen.

Die Verwaltung fühlte sich hinters Licht geführt. Schließlich hatte man Sportstätten von vornherein im Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Für eine Pferdehalle hätte der Bewerber keinen Zuschlag erhalten, sagte Wirtschaftsförderer Christian Franz Ende August und kritisierte das Verhalten des Stadtrats. „Bei den damals eingegangenen Bewerbungen hat keiner der Interessenten, die bei der Vergabe berücksichtigt wurden, die Absicht geäußert, eine Reithalle zu errichten“, so Franz damals. Die Vermutung lag nahe, dass es von Anfang an Plan war, die Lagerhalle nur als Vorwand zu nutzen, um an den Bauplatz zu kommen und dann eine Pferdehalle zu bauen. Denn nur zwei Monate, nachdem der Stadtrat den Zuschlag für den Bauplatz bekam, erweiterte sich das Portfolio seines Gartenbauunternehmens. Laut Handelsregister gehören seit Juni 2019 neben Grünflächenpflege, Verkehrsflächenpflege, Baumpflege und Grabarbeiten auch „Zucht, Haltung, Service und Beritt von Pferden“ zu den Geschäftsfeldern des Betriebs.

„Beritthalle ist eine Sportstätte“

Die Stadt Nürtingen lehnte den Antrag des Stadtrats auf Umnutzung seiner Halle ab. Dieser legte Widerspruch gegen das Nein der Stadt ein. Schließlich handle es sich bei einer Beritthalle nicht um eine Sportstätte, sondern um einen Betrieb gewerblicher Art. Ein solcher sei im Bebauungsplangebiet zulässig. Das sah die Stadt Nürtingen anders und wurde in ihrem Urteil nun vom Regierungspräsidium in Stuttgart (RPS) bestätigt. Nach monatelanger Prüfung kam das RPS zu dem Schluss: „Auch nach unserer Rechtsauffassung handelt es sich bei der geplanten Beritthalle um eine sportliche Anlage im Sinne der Baunutzungsverordnung. Eine solche Nutzung ist bauplanungsrechtlich unzulässig, da sie gegen die Festsetzungen des für die Flurstücke geltenden Bebauungsplans verstößt, der sportliche Anlagen explizit ausschließt.“

Gegen die Entscheidung des RPS könne Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben werden. Auf Anfrage unserer Zeitung wollten sich die Verantwortlichen des Gartenbauunternehmens aus Reudern nicht zum weiteren Vorgehen und der Entscheidung des RPS äußern. Laut Wirtschaftsförderer Franz werde man nun abwarten, ob gegen die Zurückweisung der Ablehnung Rechtsmittel in Form einer Klage eingelegt werden.