Gestaltung
Private Sanierungen werden finanziell unterstützt

Die Bissinger Ortskernsanierung geht auf 6,2 Hektar in die vierte Runde. Private Eigentümer im Sanierungsgebiet haben einen Anspruch auf Fördermittel.

Die Bissinger Ortskernsanierung geht in die vierte Runde. Foto: Tobias Tropper

Bissingen. Drei Ortskernsanierungen hat die Gemeinde Bissingen bereits abgeschlossen, jetzt wurden die Fördermittel für den Bereich „Ortskern IV“ bewilligt, mit dem an die bisherigen städtebaulichen Erfolge angeknüpft werden soll. Dabei sei auch der Hochwasserschutz ein infrastrukturelles Thema, das man im Blick habe, so Bürgermeister Marcel Musolf. Der nun im Fokus stehende Bereich wird im Norden durch die Wilhelmstraße, im Süden durch die Untere Straße, die Pfarrstraße im Osten sowie die Vordere Straße im Westen abgegrenzt. Dazu kommt der Bestand an der Kreuzung Vordere Straße/Brunnenstraße. 

1,3 Millionen Euro Fördermittel

Vorläufig bekommt die Gemeinde aus dem Fördertopf des Landessanierungsprogramms (LSP) 800.000 Euro, das entspricht dem Landesanteil von 60 Prozent. Mit den 40 Prozent Eigenanteil kommen aktuell 1,3 Millionen Euro an Zuschüssen für die Sanierungen im rund 6,2 Hektar großen Gebiet zusammen. Abrufbar sind diese, auch für die privaten Eigentümer, derzeit bis 30. April 2033. „Aufstockungsanträge sind bei den Fördermitteln laufend möglich“, erklärte Marcel Musolf. 

84 private Eigentümer sind es im Sanierungsgebiet „Ortskern IV“. „Wir haben alle angeschrieben und bisher 49 Rückmeldungen bekommen, das entspricht sehr guten 58,3 Prozent“, so Musolf. Der Sanierungsbedarf und das Interesse am Programm sei definitiv vorhanden. Da gehe es etwa um die Hausfassade oder um energetische Themen wie die Wärmedämmung und Heizung. Bei den Erneuerungsmaßnahmen oder Neubauten müssen sich die privaten Eigentümer vorab mit der Gemeinde abstimmen, was die Außengestaltung, die Materialwahl und Farbgebung angeht, damit die Gebäude weiterhin ins Ortsbild passen. Für denkmalgeschützte Gebäude gelten zudem die Auflagen des Denkmalschutzes. Es gibt das Angebot einer kos­tenfreien Beratung. 

Zuschuss für private Eigentümer

Private Sanierungen werden mit 30 Prozent für die förderfähigen Kos­ten bezuschusst. Die Obergrenze liegt aufgrund der Baupreissteigerungen bei 45.000 Euro anstatt wie bei der letzten Runde bei 30.000 Euro. Für denkmalgeschützte Gebäude kann die Förderung um bis zu 15 Prozent erhöht werden. „Für eine Förderung müssen mindestens 25.000 Euro von den Eigentümern investiert werden (Bagatellgrenze)“, erläuterte Marcel Musolf. Beim Abbruch eines Gebäudes im Sanierungsgebiet mit anschließender Neubebauung werden die Abbruchkosten bis zu 100 Prozent erstattet, die Deckelung liegt hier bei 35.000 Euro. Ohne eine Neubebauung ist es jeweils die Hälfte. „Wichtig ist auch die Option der indirekten Förderung durch die steuerliche Abschreibung​​. Die Bescheinigungen gibt es bei der Gemeinde“, ergänzte Musolf.