Esslingen. Der Angeklagte behauptete gleich zu Verhandlungsbeginn vor dem Stuttgarter Landgericht, seit knapp zwei Jahren unschuldig in Untersuchungshaft zu sitzen. Denn es stimme nicht, dass er seine zukünftige Frau am 26. September 2017 getötet habe, beteuerte der 77-Jährige immer wieder und kämpfte mit den Tränen.
In einem aufsehenerregenden Indizienprozess war der Rentner aus Esslingen-Mettingen, der die Leiche seiner 72-jährigen Bekannten anschließend zerteilt und in den Neckar geworfen haben soll, Ende Juni vergangenen Jahres von der 9. Schwurgerichtskammer wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden.
Der Oberstaatsanwalt hatte damals zehn Jahre Haft und zwar wegen Totschlags gefordert und anschließend Revision gegen die Entscheidung der Kammer beim Bundesgerichtshof eingelegt. Dieser hatte daraufhin im April dieses Jahres das Urteil aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an eine andere Schwurgerichtskammer verwiesen. Der Grund: Die Erwägungen der drei Richter und zwei Schöffen, warum sie einen bedingten Tötungsvorsatz ablehnten und daher „nur“ wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt haben, seien widersprüchlich.
Nun muss die erste Schwurgerichtskammer wieder alles von vorne aufrollen, um zu einem eigenen Urteil zu kommen. „Ich habe meine zukünftige Frau nicht getötet“, waren die ersten und auch die letzten Worte des Angeklagten im jetzigen beziehungsweise vergangenen Prozess. Die Verteidigerin hatte übrigens damals auf Freispruch plädiert, die ebenfalls von ihr eingelegte Revision war jedoch gescheitert.
Angeklagter streitet Tat ab
Der 77-Jährige behauptet nach wie vor, dass er aus gesundheitlichen Gründen, einer Leistenbruchoperation sowie einer Einschränkung in der Beweglichkeit der Hand, gar nicht in der Lage gewesen sei, eine Leiche zu zerteilen, geschweige denn, einen über 42 Kilo schweren Torso in einen Einkaufswagen zu heben und an den Neckar zu transportieren. Dieser war am 17. Oktober 2017 bei der Gaisburger Brücke in Bad Cannstatt gefunden worden. In den darauffolgenden Tagen waren noch die Beine sowie der linke Arm in Untertürkheim angeschwemmt worden. Der Kopf und der rechte Arm der 72-jährigen Frau sind bis heute nicht aufgetaucht. Aufgrund dieser Tatsache hatte die Rechtsmedizinerin laut ihrer Aussage im ersten Prozess eine Todesursache nicht feststellen können.
In der Wohnung des Angeklagten in Mettingen und am Einkaufs- trolley hatten die Ermittler jedoch zahlreiche Blutspuren der Bekannten des Angeklagten gefunden. Der Rentner hatte auch nicht bestritten, dass sie beide am 26. September vor zwei Jahren in seiner Wohnung waren und gemeinsam Fernsehen geschaut haben. Danach habe er seine zukünftige Frau jedoch noch zu Fuß nach Obertürkheim begleitet. Dort lebte die 72-Jährige bereits seit Längerem mit einem anderen Mann zusammen. Seit diesem verhängnisvollen Tag hatte jedoch keiner mehr die Frau lebend gesehen. Der Sohn, der nun zum zweiten Mal als Nebenklägervertreter die Verhandlung verfolgt, hatte die 72-Jährige als vermisst gemeldet.
In den Unterlagen seiner Mutter hatte er eine Reisebestätigung mit dem Namen des Angeklagten gefunden. Der 77-Jährige war dann am 20. Oktober festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die erste Schwurgerichtskammer hat acht Verhandlungstage anberaumt. Der Prozess wird am 13. August fortgesetzt. Sabine Försterling