Wolfschlugen. Zwei Jahre nach der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die 16. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts nun das Verfahren um die Insolvenz des Windparkentwicklers Windreich eröffnet.
Acht ehemalige Verantwortliche des Unternehmens müssen vor Gericht. Die Anklage wurde in fast allen Punkten zugelassen, sagte Johannes Fridrich, Pressesprecher des Landgerichts. Den Angeklagten werden Straftaten im Zusammenhang mit der Insolvenz der Windreich AG vorgeworfen. Genaue Verhandlungstermine stehen noch nicht fest, so Fridrich. Man rechne mit einem Prozessbeginn in der zweiten Jahreshälfte.
Die Firma Windreich mit Sitz in Wolfschlugen hatte sich auf die Planung, den Bau und den Verkauf von Windkraftanlagen spezialisiert. Am 6. September 2013 hatte das Unternehmen auf Druck eines Gläubigers Insolvenz beantragt. Hauptangeklagter in dem Verfahren ist der Firmengründer Willi Balz. Ihm werden neben Insolvenzstraftaten unter anderem auch Betrugs- und Untreuedelikte zur Last gelegt. Balz hatte diese Vorwürfe stets bestritten und als haltlos bezeichnet. Der Vorwurf gegen die übrigen sieben Angeklagten beschränkt sich laut Pressesprecher Fridrich überwiegend auf Insolvenzdelikte. Unter den Angeklagten ist auch der frühere baden-württembergische Wirtschaftsminister Walter Döring (FDP), der eine Zeit lang Vizevorstandschef der Windreich AG war. Auch er wies die Vorwürfe zurück.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Frühjahr 2013 Ermittlungen gegen Verantwortliche des Windpark-Projektentwicklers aufgenommen. In den Firmenräumen in Wolfschlugen hatte es eine Hausdurchsuchung gegeben. Zeitweilig erstreckten sich die Ermittlungen auf insgesamt 20 Personen. Im Januar 2017 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen acht Personen.
Seitdem liegen die Akten beim Landgericht. Sprecher Fridrich begründet die lange Dauer bis zur Entscheidung, ob das Verfahren eröffnet wird, unter anderem mit dem Umfang des Falls. Die Ermittlungs- und Beiakten umfassten 234 Aktenordner. „Es ist eines der umfangreichsten Verfahren, die ich je gesehen habe“, so Fridrich. Lediglich gegen einen Beschuldigten sei „in einem untergeordneten Anklagepunkt“ das Verfahren nicht eröffnet worden, so der Gerichtssprecher. Henrik Sauer