Region. Der heute 24-Jährige war laut erstem Urteil dabei, als das Trio in der Nacht zum 11. April 2021 in Plochingen den ehemaligen Lebensgefährten der Frau in seiner Wohnung überfallen und krankenhausreif geprügelt hatte. Dafür wurde er zu 16 Monate Haft auf Bewährung und gemeinnützigen Arbeitsstunden verurteilt. Da er beteuerte, bei der nächtlichen Aktion nicht dabei gewesen zu sein, ging sein Verteidiger in Revision – der Bundesgerichtshof schickte daraufhin den Fall zur neuen Verhandlung nach Stuttgart.
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs war er zu einer falschen oder sogar ganz zu Unrecht zur Freiheitsstrafe verurteilt worden. Damals hatten die Richter den eigentlichen Vorwurf einer gemeinschaftlichen schweren räuberischen Erpressung nämlich fallen gelassen und nur noch wegen der Körperverletzung einen Schuldspruch begründet. Bezüglich der mitangeklagten und verurteilten Kirchheimerin war dieser Tatbestand nach BGH-Meinung in Ordnung, auch für den zweiten Angeklagten, den 28-Jährigen.
Der Dritte im Bunde sitzt nun seit gestern wieder auf der Anklagebank und beteuert seine Unschuld. Ganz unschuldig allerdings ist er hinsichtlich seines Vorlebens nicht, wie die am gestrigen ersten Verhandlungstag verlesene Vorstrafenliste beweist: Sechs Mal Fahren ohne Fahrerlaubnis und mehrfach damit verbundene Diebstähle von Elektrorollern – in einem Fall Diebstahl eines Pkw, mit dem er auf Diebestour ging.
Fragen dazu weicht der Angeklagte aus, ebenso zum Status seiner derzeitiger Arbeit. Seit Jahren habe er keinen Job, weil Handgelenk und Hüfte defekt seien. Er bekomme Unterstützung und die Miete zusammen mit einem Freund bezahlt und habe zwei Hunde. Was den Vorwurf der Beteiligung am Überfall angeht, sagt er jetzt wieder, dass er nicht dabei gewesen sei. Und dass er die mitverurteilte Auftraggeberin des Überfalls gar nicht kenne.
Dies muss jetzt in der 4. Großen Strafkammer neu ermittelt und bewertet werden. War der Mann bei dem Überfall dabei oder nicht? Eine Entscheidung will das Gericht am 9. Mai verkünden. Falls das Gericht nicht nur die Nötigung und gefährliche Körperverletzung als Tatbestand sieht, sondern auch noch einen versuchten Raubüberfall, könnte jetzt die Strafe weitaus höher ausfallen. Bernd Winckler