Weilheim · Lenningen · Umland
Rauschgift-Dealer muss sich verantworten

Prozess Ein 34-Jähriger aus Deizisau hat mit Drogen gehandelt. Zudem wird ihm Waffenbesitz vorgeworfen.

Deizisau. Um große Mengen Rauschgift geht es in einem Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht gegen einen 34-Jährigen aus Deizisau. Der Beschuldigte soll laut Anklage von Dezember letzten Jahres bis zur Festnahme im Februar dieses Jahres einen umfangreichen Handel mit Marihuana und anderen Drogen getrieben und dabei große Gewinne erwirtschaftet haben.

Nachdem es der Rauschgiftermittlungsgruppe der Kriminalpolizei Esslingen im Februar nach längerer Observation gelungen war, eine Gruppe von Drogendealern im gesamten Landkreis Esslingen auszuheben, ging bei den Ermittlungen auch der jetzt angeklagte 34-Jährige aus Deizisau ins Netz.

Festgenommen wurden damals insgesamt sechs Verdächtige Personen, denen der Handel mit großen Drogenmengen vorgeworfen wird, darunter auch drei Frauen. Die Ermittler waren der Gruppe bereits seit Oktober letzten Jahres auf der Spur, ehe dann am 23. Februar vier Wohnungen in Esslingen, Nürtingen, Kirchheim und Deizisau durchsucht wurden. Dabei fanden und beschlagnahmten die Ermittler mehr als 800 Gramm Marihuana, etwa 150 Gramm Kokain und Hunderte Ecstasy-Tabletten und eine geringe Menge Heroin, fertig abgepackt zum Verkauf. Ebenso wurde mutmaßliches Dealer-Bargeld und ein Kampfmesser sichergestellt. Damit war der Polizei erneut ein Schlag gegen die regionale Rauschgiftkriminalität gelungen.

Die damals festgenommenen drei Frauen im Alter von 26 bis 32 Jahren, die bei der Drogenbeschaffung beteiligt gewesen sein sollen, sind wieder auf freiem Fuß. Die Verfahren gegen sie sollen im Herbst beginnen. Zwei der Frauen sollen als Zeuginnen im Prozess gegen den jetzt Angeklagten vernommen werden. Allerdings haben sie bereits geäußert, dass sie als Mitbeschuldigte von ihrem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch machen werden.

Zum zweiten Mal auffällig

Der auf der Stuttgarter Anklagebank sitzende 34-Jährige ist bereits gerichtsbekannt. Am ersten Verhandlungstag wurde aus früheren Akten eine Sanktion wegen Rauschgifthandel aus dem Jahre 2017 verlesen, wobei der Angeklagte damals wegen seiner Drogensucht in eine Zwangsentzugseinrichtung eingewiesen wurde.

Offenbar ohne Erfolg, denn nach der jetzigen Anklage soll er bis zu eineinhalb Kilo Marihuana, Kokain und Heroin im zweistelligen Grammbereich sowie Ecstasy-Tabletten in seiner Deizisauer Wohnung verwahrt und auch gewinnbringend verkauft haben.

Mehrere Einzelfälle listete die Staatsanwältin beim Beginn der Verhandlung auf. So habe er zweimal 500 Gramm Marihuana im November verkauft, später die Droge in der Größenordnung von 50 Gramm gewinnbringend abgegeben, aber dann auch die Größenordnung gesteigert. Ein Kilo Marihuana habe er im 22. Februar diesen Jahres an einen Konsumenten in Deizisau übergeben. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Ermittler zusätzlich ein sogenanntes Kampfmesser mit einer acht Zentimeter langen und spitz zulaufenden Klinge.

Unter dem Strich wertete die Staatsanwaltschaft die Vorgänge als gewerbsmäßigen Handel mit Rauschgift und Besitz einer Waffe. Während der Tatzeit soll der 34-Jährige auch selbst drogenabhängig gewesen sein. Deshalb hat das Gericht auch einen Sachverständigen geladen, um die weitere Sucht-Prognose des jungen Mannes zu ermitteln und ihn eventuell wieder in eine entsprechende Entzugseinrichtung einzuweisen. Der Angeklagte selbst berichtete, dass er suchtbedingt eine Arbeitsstelle als Kraftfahrzeugmechaniker verloren habe. Derzeit sei er arbeitslos.

Fünf Tage lang wird die Beweisaufnahme gegen ihn dauern, ehe die Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts nach vorläufigem Plan dann am 13. September ein Urteil verkünden wird. Bernd Winckler